Einkünfteerzielungsabsicht - RA Dr. jur. Jörg Burkhard
Автор: Dr. Jörg Burkhard - Rechtsanwalt/Fachanwalt
Загружено: 2021-05-30
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Einkunftserzielungsabsicht, Einkünfteerzielungsabsicht, Gewinnerzielungsabsicht: Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, ist die Tätigkeit einkommensteuerrechtlich irrelevant. Sie wird dann als Liebhaberei bezeichnet (vergleiche BFH vom 25.6.1984 BStBl 1984 II, 751). Die Gewinnerzielungsabsicht kann auch Nebenzweck sein, vergleiche § 15 Abs. 2 S. 3 EStG. Anlaufverluste; Blumenladen als Liebhaberei; Staffelei, Farben, Gallerie? Eisenbahn-Gebrauchtladen; Umstrukturierungsmaßnahmen bei dauerhaften Verlusten; Gestüt, Einmann-Tennisplatz, Motaorrad-Vermietung, Ferienhausvermietung, Segelyacht-Vercharterung , Motorbootyacht-Vercharterung, Kanarienvorgelzucht, kaufmännisches Auftreten und Handeln, Totalgewinnprognose, Selbstnutzungsproblematik, Notfalls Betriebsaufgabe um Verluste zu begrenzen, Dokumentieren Sie Strategie- und Werbeänderungen, Einschaltung Unternehmensberater? Bei Verlusten: Veranlagung unter dem Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard
Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Strafrecht
Meine Stärke liegt in meiner Spezialisierung, meinem Engagement und der hohen Professionalität meiner Arbeit. Ich habe mich auf das Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen, Selbstanzeigen, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitgeberstrafrecht und tax Compliance spezialisiert. Ich bin der festen Überzeugung, dass der außerordentlich hohe Grad meiner Spezialisierung, der nur durch eine Beschränkung auf die vorgenannten Themengebiete erzielt und aufrechterhalten werden kann, die Grundlage für meine Erfolge für meine Mandantschaft ist. Die Kanzlei besteht seit 1998.
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