Chi-Quadrat-Test - RA Dr. jur. Jörg Burkhard
Автор: Dr. Jörg Burkhard - Rechtsanwalt/Fachanwalt
Загружено: 2021-08-01
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Der Chi-Quadrat-Test: jeder hat eine Lieblingszahl und der Täter verrät sich selbst, wenn er die Zahlen erfindet, indem er unbewusst seine Lieblingszahl häufiger schreibt und die ihm weniger sympathisch erscheinenden Ziffern seltener verwendet. Damit ergibt sich etwa bei vielen frei erfundenen Zahlen eine Auffälligkeit: abweichend von der erwarteten statistischen Normalverteilung (alle Ziffern kommen danach gleich häufig vor) kommen durch die Sympathie/Antipathie zu bestimmten Zahlen eine abweichende Häufigkeitsverteilung vor. Der Chi-Quadrat-Test wird in der Tegel auf der Ein-Euro-Stelle oder der Zehn-Cent-Stelle durchgeführt. Zwingend ist das aber nicht. Jede Stelle ist möglich, wenn nur genügend Zahlenmaterial vorliegt. Bei einem Betrieb, der nur glatte Preise (Pkw-Gebrauchtwagenhandel) hat, sind natürlich die Ein-Euro-Stelle oder gar die Centstellen witzlos, da die alle auf "Null" lauten. Bei einer Gaststätte wären die Ein-Cent-Stelle unsinnig, weil es keine Waren in der Gaststätte mit ungeraden Centbeträgen (anders als etwa im Lebensmitteleinzelhandel) gibt, so dass nur mindestens die Zehn-Cent-Stelle in einer Gastro-Kasse einer solchen Überprüfung unterzogen werden könnte. Gleiches würde für Geldgewinnspielgeräte gelten - aber bei denen müsste man dann schon bedenken, dass es Geräte gibt, die in 20-Cent-Sprüngen nur Spiele berechnen bzw. Gewinne auswerfen, so dass hier auf der Zehn-Centstelle die ungeraden Zahlen fehlen, so dass auch dann hier die Verprobung durch Chi-Quadrat auf der Zehn-Cent-Stelle nicht fachgerecht möglich ist.
Einschränkung: Chi-Quadrat passt nicht bei Lottozahlen, Wetterzahlen, bei Zahlen, die nach bestimmten Schema berechnet sind, passt nicht bei Zappern, die Chi-Quadrat kennen und berücksichtigen: da schlägt der Chi-Quadrat-Test gar nicht erst an.
Kurzum: nettes Spielzeug, aber nicht aussagekräftig: aufgrund des Chi-Qudrat-Tests kann die Buchführung nicht verworfen werden.
Kurios: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. August 2011 (Az.: 2 K 1277/10): Der Prüfer hatte als einzige Feststellung die Auffälligkeit des Chi-Quadrat-Tests. Aber immerhin: 100 % Auffälligkeit! Das FG musste also die Frage beantworten, ob die Auffälligkeiten beim Chi-Test zur Beanstandung der Buchführung – und damit zur Schätzung eines höheren Umsatzes/Gewinns - berechtigt, wenn sonst keine weiteren Mängel der Buchführung gegeben sind. Der Prüfer beanstandete, dass die Kassenbücher in Form von Excel-Tabellen geführt worden seien. Die gesetzlich geforderte Unveränderbarkeit der Kassenbucheintragungen sei nicht gewährleistet. Die Klägerin habe nicht darlegen und dokumentieren können, dass das betreffende Kassenprogramm Manipulationen und nachträgliche Änderungen nicht zulasse. Die im Rahmen der Prüfung erstellte Strukturanalyse und der darin enthaltene „Chi-Test“ hätten eine 100%-ige Manipulationswahrscheinlichkeit ergeben. Das FA folgte dem Prüfer und erhöhte die erklärten Umsatzerlöse um jährlich 3.000.- €.
Das FG Rheinland-Pfalz hob die Änderungsbescheide auf und führte u.a. aus, das FA hätte nicht dem ihm obliegenden Nachweis erbracht, dass das eingesetzte Kassenprogramm Manipulationen ermögliche. Entgegen der Ansicht des Prüfers und des FA sei es nämlich nicht Sache der Klägerin, “darzulegen bzw. zu dokumentieren“, dass das betreffende Kassenprogramm Manipulationen und Änderungen nicht zulasse. Der Nachweis einer Manipulationsmöglichkeit obliege vielmehr dem FA. Die vom FA behauptete „Manipulationswahrscheinlichkeit von 100%“ auf Grund des vom Prüfer durchgeführten „Chi-Quadrat-Test“ könne nicht zu einer Zuschätzungsbefugnis führen. Der Test allein sei jedenfalls nicht geeignet, zu beweisen, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß sei. Zudem hatte der Friseur eine Preisgestaltung, die immer auf glatte oder halbe Euro laute und damit für die Chi-Quadrat-Verprobung ungeeignet sei, weil stets dann auf der ein-Euro-Stelle oder Zehn-Cent-Stelle immer nur eine "0" oder eine "5" stehe. Aus der Preisliste des Friseursalons ergebe sich, dass naturgemäß die Zahl 0 wie auch die Zahlen 1, 4, 5 überdimensional häufig auftreten müssten (z.B. Föhnfrisur: 15.- €; Färben: 25.- € bzw. 46,50 €; Föhnen 40,50 €).
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Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard
Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Strafrecht
Meine Stärke liegt in meiner Spezialisierung, meinem Engagement und der hohen Professionalität meiner Arbeit. Ich habe mich auf das Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen, Selbstanzeigen, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitgeberstrafrecht und tax Compliance spezialisiert. Ich bin der festen Überzeugung, dass der außerordentlich hohe Grad meiner Spezialisierung, der nur durch eine Beschränkung auf die vorgenannten Themengebiete erzielt und aufrechterhalten werden kann, die Grundlage für meine Erfolge für meine Mandantschaft ist. Die Kanzlei besteht seit 1998.
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