RA Dr. jur. Jörg Burkhard - Geldwäscheprävention
Автор: Dr. Jörg Burkhard - Rechtsanwalt/Fachanwalt
Загружено: 2025-12-14
Просмотров: 416
Описание:
Die Geldwäscheprävention ist wichtig. Die Geldwäscheprävention umfasst gesetzliche und organisatorische Maßnahmen, die verhindern sollen, dass illegal erwirtschaftetes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird. Rechtsgrundlage ist das Geldwäschegesetz. Verpflichtet sind hier Banken, Finanzdienstleister, Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilienmakler, Güterhändler insbesondere bei Barzahlungen ab 10.000 €, Bruttowerte Dienstleister, Spielbanken, Casinos, Glücksspielanbieter. Mancher Güterhändler schiebt das vielleicht weit von sich. Aber der Gebrauchtwagenhändler oder aber der Juwelier, der Produkte deutlich über 10.000 € anbietet und sich Kundenwünschen ausgesetzt sieht, die bar zahlen möchten, muss im Rahmen der Prävention sich Gedanken dazu machen, wann er hier in eine Geldwäsche verwickelt werden könnte und wir sich dagegen geschützt. Darüber hinaus muss er in jedem Einzelfall prüfen, ob hier eine Geldwäsche vorliegen könnte. Über das System der Verdachtsanzeigen muss er sich und seine Mitarbeiter informieren. Jeder, der mit den Kunden in Kontakt kommt, muss darüber informiert sein, wann er hellhörig werden muss und wie er sein eigenes Unternehmen schützt. Darüber hinaus muss natürlich bei der Annahme ab 10.000 € (Gold- und Edelmetallankäufer schon ab 2.000 €) der Personalausweis mit Forderungsrückseite lesbar kopiert zu dem Vorgang mit dazu geheftet werden und so sichergestellt werden, wer der tatsächlich Einzahlende ist. Darüber hinaus muss ein System schriftlich im Sinne einer Compliancestruktur fixiert und mindestens ein mal jährlich auf Tauglichkeit installiert und fortgeschrieben werden, das die Risiken der Verwicklung in Geldwäscheaktivitäten analysiert und vermeiden hilft. Den Mitarbeitern muss eine Verhaltenscodex und ein Whistleblowersystem erläutert und sanktionslos jederzeit ermöglicht werden. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird u.a. durch das Regierungspräsidium kontrolliert. Typische Verdachtsmomente bei Rechtsgeschäften können sein: ungewöhnlich hohe Bargeldtransaktionen, ein
fehlender wirtschaftlicher Hintergrund, eine unklare Herkunft der Mittel, Nutzung von Strohleuten, z.B. Kauf oder Verkauf von Schmuck durch Stellvertreter, kurzfristige, zeitnahe Weiterleitungen, komplexe Firmenkonstrukte ohne erkennbaren Zweck, Immobilientransaktionen mit ungewöhnlichen Zahlungswegen und Bargeldzahlungen. Verstöße gegen die Installation eines solchen Sicherungskonzepts können mit empfindlichichen Geldbußen (teilweise bis zu 1 Mio € und mehr) geahndet werden.
Gerne helfe ich Ihnen beim Aufbau einer Compliancestruktur oder einer eigenen Geldwäschepräventuíonsstruktur und begleite den Aufbau und die Konfiguaration effektiver Sicherungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen oder unterstütze bei der Überprüfung und Fortentwicklung bestehender Leitlinien.
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard
Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Strafrecht
Meine Stärke liegt in meiner Spezialisierung, meinem Engagement und der hohen Professionalität meiner Arbeit. Ich habe mich auf das Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen, Selbstanzeigen, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitgeberstrafrecht und tax compliance spezialisiert. Ich bin der festen Überzeugung, dass der außerordentlich hohe Grad meiner Spezialisierung, der nur durch eine Beschränkung auf die vorgenannten Themengebiete erzielt und aufrechterhalten werden kann, die Grundlage für meine Erfolge für meine Mandantschaft ist. Die Kanzlei besteht seit 1998.
Повторяем попытку...
Доступные форматы для скачивания:
Скачать видео
-
Информация по загрузке: