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Die wirtschaftsschädliche Erbschaftssteuerreform - RA Dr. jur. Jörg Burkhard

Автор: Dr. Jörg Burkhard - Rechtsanwalt/Fachanwalt

Загружено: 2026-01-15

Просмотров: 314

Описание: Der Reformvorschlag der SPD zur Erbschaftsteuerreform vom 12.1.2026 ist nachteilig für alle: auch wenn scheinbar ein Freibetrag von 1 Million € großzügig zu sein scheint, sollen im Gegenzug die derzeitigen zehn Jahres-Abschnittsregelungen entfallen. Während also derzeit ein Steuerpflichtiger seinen Kindern 400.000 € innerhalb von zehn Jahren steuerfrei schenken kann und damit auch größere Vermögen bei rechtzeitiger Übertragung und Einhaltung der Zehnjahresfrist steuerfrei übertragen kann, soll dies entfallen. Ein Ehepaar, das z. B. 60 Jahre alt ist ihren drei Kindern jeweils 400.000 € steuerfrei schenken kann, mithin also beide Ehegatten an die drei Kinder jeweils (dreimal 400.000 € an jedes Kind =) 1,2 Millionen € schenken kann, also beide Ehegatten zusammen 2,4 Millionen € an die drei Kinder steuerfrei übertragen können, kann dies nach zehn Jahren und einem Tag wiederholt werden. Dann wäre auch die Übertragung nach zehn Jahren und einem Tag wieder von 2,4 Million €, also wenn die Eltern dann 70 Jahre alt wären, ebenfalls wieder steuerfrei. Wenn beide Ehegatten auch noch das 80. Jahr erleben, können Sie wieder nach zehn Jahren und einem Tag erneut 2,4 Millionen € nach der derzeitigen Regelung steuerfrei übertragen, sodass dann in diesem Beispiel dann auch Vermögen bis zu 7,2 Millionen € steuerfrei übertragen werden können. Da sieht das Angebot der SPD, sogar 1 Million € großzügig steuerfrei zu stellen, sehr steuerpflichtigenunfreundlich aus. Auch die Freistellungsregelung für Unternehmensvermögen ab 26 Millionen € soll fallen. Damit wird der Mittelstand belastet. Die im Gegenzug nach den Plänen der SPD einzuführende Freibetrag von 5 Millionen für Unternehmensvermögen dürften bei vielen Unternehmen schnell überschritten sein. Danach müssen die Erben Erbschaftsteuer zahlen. Gerecht sind die Vorschläge nicht. Sie belasten alle und insbesondere den Mittelstand und die Unternehmensvermögen, die hier letztendlich ausnahmslos und schonungslos zur Kasse gebeten werden sollen. Da ist der Freibetrag zu gering und das Entfallen der Verschonungsmöglichkeit für mittlere Unternehmen schnell problematisch. Die Abhilfe in Form von Stundungen nach den Vorstellungen der SPD hilft nicht, da hier Banken dann diese privaten Steuerschulden finanzieren müssten. Private Steuerschulden finanzieren machen Banken im Regelfall ungern. Die Zinslast drückt die Unternehmensnachfolge. Statt also hier die junge Generation zu motivieren und den Erbfall steuerfrei zu stellen, ist der SPD Vorschlag sozialschädlich und standortschädlich für den Mittelstand und die Unternehmer. Zudem: work life balance und der Ruf nach mehr Freizeit sorgt doch bei der heutigen jungen Generation für weniger Bereitschaft Unternehmen zu übernehmen. Viele Unternehmer suchen händeringend Unternehmensnachfolger. Die potentiellen Unternehmensnachfolger auch noch mit hohen Erbschaftsteuern zu belasten, wirkt nicht motivationsfördernd, die Firmen fortzuführen. Und das Neid-Argument, dass die Erben die Erbschaftsteuer doch zahlen können, da sie das Vermögen nicht erarbeitet haben, bedenkt nicht, dass die Nachfolger das Kapital für die Unternehmensführung brauchen. Reserven für eine Erbschaftsteuer sind da meist nicht vorhanden. Auch die die Firmen aufbauende Generation, wird hier ein ihrer Motivation zu arbeiten und zu expandieren gebremst, wenn es keine Nachfolger gibt und die eignen Kinder etwa wegen der Steuerlast die Firmen nicht fortführen können oder wollen. Und ob Banken die Erbschaftsteuer finanzieren wollen, ist fraglich. Am besten man verbraucht alles und dann gibt es keine Erbschaftsteuer. Dann hat man nichts, dann gibt es aber auch keine Firmenvermögen. Dann gibt es auch keine Arbeitsplätze mehr. Der SPD -Vorschlag ist schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Er schadet dem Unternehmern - aber in einem 2. Schritt auch den Arbeitnehmern, wenn es hier keine oder weniger Arbeitgeber mehr gibt. Andere Staaten wie z.B. Österreich haben keine Erbschaftsteuer. Es müssten Anreize für Unternehmer zur Förderung des Standorts gemacht werden. Leistung muss sich rentieren. Auch für den Unternehmer. Der Investitionsstandort Deutschlang müsste mit klugen Steuerplänen attraktiv gemacht werden. Dies bringt Arbeitsplätze und im Nachgang dann auch mehr Steuern.
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Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard
Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Strafrecht
Meine Stärke liegt in meiner Spezialisierung, meinem Engagement und der hohen Professionalität meiner Arbeit. Ich habe mich auf das Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen, Selbstanzeigen, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitgeberstrafrecht und tax compliance spezialisiert. Ich bin der festen Überzeugung, dass der außerordentlich hohe Grad meiner Spezialisierung, der nur durch eine Beschränkung auf die vorgenannten Themengebiete erzielt und aufrechterhalten werden kann, die Grundlage für meine Erfolge für meine Mandantschaft ist. Die Kanzlei besteht seit 1998.

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