Sachenrecht: Einführung | Rechtskunde Schweiz
Автор: Fastlearn Armin
Загружено: 2025-11-14
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Vermögenswerte: Dies sind alle Güter, die einen wirtschaftlichen Wert haben. Dazu gehören sowohl körperliche Gegenstände (Fahrzeuge, Immobilien) als auch unkörperliche (Rechte, Forderungen).
Eigentumsrecht: Das Recht, über eine Sache frei zu verfügen und andere von jeder Einwirkung auf diese Sache auszuschließen. Beispiel: Wenn du ein Auto besitzt, kannst du darüber bestimmen, es fahren oder verkaufen.
Beschränkt dingliche Rechte: Dies sind Rechte, die einem Dritten an fremdem Eigentum zustehen, z.B. Grundpfandrechte wie Hypotheken.
Pfandrechte: Dies sind Sicherungsrechte an einer Sache, die dem Gläubiger das Recht geben, bei Nichtzahlung die Sache zu verwerten, z.B. bei einem Pfandleihhaus.
Absolutes vs. relatives Recht: Absolutes Recht gilt gegenüber jedermann (z.B. Eigentumsrecht), während relatives Recht nur zwischen bestimmten Personen besteht (z.B. Vertragsrecht).
Vertragsabschluss: Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) vorliegen.
Mängel beim Vertragsabschluss: Zum Beispiel Irrtum, Täuschung oder Drohung. Bei solchen Mängeln kann der Vertrag unter Umständen angefochten werden.
Vertragsformen: Mündlich, schriftlich, stillschweigend oder ausdrücklich. Einige Verträge (z.B. Grundstückskauf) benötigen eine bestimmte Form.
Übervorteilung: Wenn eine Partei die Schwäche, Unerfahrenheit oder einen Notlage der anderen Partei ausnutzt, um einen unverhältnismäßigen Vorteil zu erlangen.
Verjährungsfristen: Die Zeitspanne, in der rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Die genaue Dauer kann je nach Sachverhalt variieren.
Eselsbrücke:
Denke an ein Haus (Eigentum), in dem verschiedene Zimmer (beschränkt dingliche Rechte) vermietet sind. Einige Zimmer sind sicher verschlossen und können nur mit einem Schlüssel (Pfandrecht) geöffnet werden. Bevor jemand ein Zimmer mieten kann, müssen beide Parteien (Vermieter und Mieter) einen Mietvertrag (Vertragsabschluss) unterzeichnen. Aber Vorsicht, wenn das Zimmer nicht wie beschrieben ist (Mängel beim Vertragsabschluss) oder wenn der Preis zu hoch ist (Übervorteilung), sollte man die Miete vielleicht noch einmal überdenken. Und natürlich sollte man seine Mietrechte innerhalb einer bestimmten Zeit (Verjährungsfrist) geltend machen, bevor es zu spät ist.
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