Verträge auf Arbeitsleistung / Arbeitsvertrag | Rechtskunde Schweiz
Автор: Fastlearn Armin
Загружено: 2025-11-14
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Arten von Verträgen und ihre Merkmale:
Arbeitsvertrag:
Parteien: Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Hauptmerkmal: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, regelmäßig Arbeitsleistung zu erbringen, und der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Lohnzahlung.
Beispiel: Ein Sekretär wird eingestellt, um tägliche Büroaufgaben zu erledigen.
Auftrag:
Parteien: Beauftragter und Auftraggeber.
Hauptmerkmal: Der Beauftragte erbringt eine Dienstleistung, für die er in der Regel ein Honorar erhält.
Beispiel: Ein Grafikdesigner wird beauftragt, ein Logo zu entwerfen.
Werkvertrag:
Parteien: Unternehmer und Besteller.
Hauptmerkmal: Es wird ein physisches oder immaterielles Werk geschaffen.
Beispiel: Ein Schreiner stellt einen maßgeschneiderten Tisch her.
2. Einzelarbeitsvertrag:
Ein rechtlicher Rahmen für das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Formalitäten: Kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Der Lehrvertrag ist zwingend schriftlich. Zwingende Inhalte sind Lohn, Funktion und Arbeitszeit.
Pflichten:
Arbeitgeber: Muss Lohn zahlen, Arbeitsmittel bereitstellen und Fürsorgepflicht beachten.
Arbeitnehmer: Muss die vereinbarte Arbeit erbringen, Geschäftsgeheimnisse bewahren und darf keine Nebentätigkeit ausüben, die im Widerspruch zum Hauptjob steht.
3. Rechtsgrundlagen und Regelwerke:
Obligationenrecht (OR): Enthält allgemeine Bestimmungen zu Verträgen und spezifische Regelungen zu Arbeitsverträgen.
Andere Regelwerke: Das Arbeitsgesetz regelt Arbeitszeiten und -bedingungen. Das Berufsbildungsgesetz bezieht sich auf die Ausbildung von Lehrlingen. Der Gesamtarbeitsvertrag oder Firmenreglemente können branchenspezifische oder unternehmensspezifische Regelungen enthalten.
4. Besonderheiten und Schutz im Arbeitsverhältnis:
Kündigung: Es gibt festgelegte Kündigungsfristen, und es sind Gründe für eine fristlose Kündigung definiert.
Kündigungsschutz: Zum Schutz von schwangeren Frauen, während des Militärdienstes usw.
Fristlose Kündigung: Ist nur unter bestimmten, gravierenden Umständen zulässig, z.B. bei Diebstahl oder Betrug.
5. Besonderheiten im Werkvertrag:
Mängelhaftung: Der Unternehmer ist verpflichtet, ein mängelfreies Werk zu liefern. Bei Mängeln stehen dem Besteller Rechte wie Nachbesserung, Minderung des Preises oder in extremen Fällen Rücktritt vom Vertrag zu.
6. Auftrag und seine Eigenschaften:
Dies ist ein Dienstleistungsvertrag. Der Beauftragte verpflichtet sich zur Erbringung einer Dienstleistung, nicht zur Herstellung eines physischen Gegenstandes.
Honorar: Oft wird ein Honorar vereinbart. Das kann pauschal, stundenweise oder basierend auf dem erreichten Ergebnis festgelegt sein.
Eselsbrücke:
Arbeitsvertrag ist wie ein Abkommen zwischen Boss und Angestelltem.
Ontrag (Auftrag) ist wie eine Orchester-Aufführung – jemand wird beauftragt, eine Performance zu liefern.
Werkvertrag ist wie ein Wunderwerk – es entsteht etwas Konkretes und Greifbares.
Erinnere dich an die Worte “Abkommen, Orchester und Wunderwerk”, und du wirst die Vertragsarten leichter auseinanderhalten können.
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