Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) - Anforderungen an Unternehmen
Автор: IHK Schwaben
Загружено: 2024-09-17
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Seit November letzten Jahres ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft – mit weitreichen Folgen. Neben der Verpflichtung, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen und Abwärme grundsätzlich zu vermeiden, müssen Unternehmen Informationen zur nicht vermeidbaren Abwärme melden. Weiterhin sind konkrete Maßnahmenpläne zur Energieeinsparung bzw. Effizienzsteigerung aufzustellen und zu veröffentlichen. Für öffentliche Einrichtungen greifen dabei ebenfalls neue und strikte Vorgaben, aufgrund einer gewünschten Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Was Sie zum EnEfG jetzt wissen sollten, erfahren Sie hier.
Programmschwerpunkte:
Einführung zum EnEfG.
Wer muss ein EMS oder UMS einführen?
Wie lange haben Unternehmen Zeit?
Welche Maßnahmen müssen getroffen werden?
Welche Anlaufstellen gibt es?
Zielgruppe:
Geschäftsführung, Energiemanager, Nachhaltigkeitsmanager, Gebäudeverwalter
Referent:
Dirk Vogt | VEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.
Fachbetreuung:
Robert Gonda | Telefon: 0821/3162-266 | [email protected]
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