Das bedeutet das Energieeffizienzgesetz – Weitreichende Pflichten für Unternehmen ab 7,5 & 2,5 GWh
Автор: cp energie GmbH
Загружено: 2023-10-20
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Aufzeichnung unseres Webinars vom 17.10.2023
IHRE BEANTWORTETEN FRAGEN AUS DEM WEBINAR FINDEN SIE HIER: https://www.cp-energie.de/das-energie...
Am 21.09.2023 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf „zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ beschlossen.
Das sogenannte Energieeffizienzgesetz, kurz EnEfG, wurde dabei ab Entwurfsfassung an entscheidenden Stellen mehrfach angepasst. Nach der Abstimmung ist jedoch klar, dass Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in der Pflicht stehen, innerhalb von 20 Monaten ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen – bisher entschied sich gesetzlich einzig an dem Kriterium der Unternehmensgröße, wer ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nachweisen musste.
Mit der Pflicht zur Bewertung möglicher Abwärmenutzung legt das Energiegesetz in Bezug auf Effizienzsteigerungsmaßnahmen auch einen inhaltlichen Fokus und erfordert gleichzeitig die Erfassung der Energieverbräuche und Prozesstemperaturen über ein detailliertes Monitoringsystem.
Konkret definiert ist darüber hinaus die Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Effizienzmaßnahmen: Weisen Maßnahmen nach 50 % der maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren einen positiven Kapitalwert auf, sind sie als wirtschaftlich zu definieren und umzusetzen. Zudem entsteht über das neue Gesetz eine Veröffentlichungspflicht zu den Energieeffizienzplänen. Die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Planung sowie der zugrunde gelegten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung muss vor der Veröffentlichung von einem Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditor bestätigt werden.
Wichtig für Unternehmen unterhalb der Grenze von 7,5 GWh:
Die Pflichten zur Prüfung, Veröffentlichung und Umsetzung von Effizienzmaßnahmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen auch schon für jene Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 2,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch!
Die wichtigsten Inhalte noch einmal im Überblick:
-Was ändert sich mit dem EnEfG?
Geänderte Rahmenbedingungen für Energie und Umweltmanagementsysteme
-Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung konkreter, durchführbarer Pläne für Endenergieeinsparmaßnahmen
-Vermeidung und Verwendung von Abwärme
-Handlungsempfehlungen
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