Polizeikosten bei Hochrisiko-Fußballspielen
Автор: phoenix
Загружено: 2019-07-29
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BVerwG-Urteil vom 29.03.2019
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts steht fest: Die Deutsche Fußball Liga darf an den Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligt werden. Also für Spiele, bei denen mit besonders heftigen Auseinandersetzungen rivalisierender Fangruppen zu rechnen ist. Bremen hatte als erstes Bundesland ein entsprechendes Landesgesetz erlassen. Dieses Gesetz haben die Richter gebilligt. Und dies hat nun weitreichende Folgen. Denn auch in allen anderen Bundesländern sind nun entsprechende Regelungen zulässig. Damit ist der gesamte Profifußball in Deutschland von diesem Urteil betroffen.
Auslöser des Streits war ein Gebührenbescheid in Höhe von 425.000 Euro, den die Stadt Bremen der Deutschen Fußball Liga geschickt hatte. Dabei ging es um Kosten für den Polizeieinsatz bei einem Bundesligaspiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger Sportverein. Ob dieser einzelne Bescheid rechtmäßig ist, das ist noch offen. Da müssen noch ein paar Detailfragen geklärt werden. Deshalb wurde der Fall an die Vorinstanz, das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen. An der Grundsatzentscheidung ändert dies aber nichts.
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