BGH-Urteil: Fotografierverbot in Museen gilt auch für urheberrechtsschutzfreie Werke
Автор: phoenix
Загружено: 2019-07-29
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BGH-Urteil vom 20.12.2018
Wenn ein Museum ein Fotografierverbot verhängt, müssen sich die Besucher daran halten, so der Bundesgerichtshof. Das Verbot gelte auch für ältere Gemälde, die keinem Urheberrechtsschutz mehr unterliegen. Bei Gemälden entfällt der Urheberrechtsschutz, wenn der Künstler schon mehr als 70 Jahre lang tot ist. Im konkreten Fall hatte ein Museumsbesucher ungefragt ältere Gemälde im Reiss-Engelhorn-Museum in Mannheim fotografiert, obwohl die Museumsleitung das Fotografieren ohne Genehmigung untersagt hatte. Anschließend lud er die Fotos bei Wikipedia hoch, ebenso eingescannte Bilder aus einem Museumskatalog. Das Foto eines Gemäldes von Richard Wagner tauchte anschließend auf Werbeartikeln wie Tassen, Teller und Krawatten auf. Deshalb verklagte das Museum den Museumsbesucher. Der BGH hat der Klage nun in letzter Instanz stattgegeben. Durch das Fotografierverbot würden Besucher auch nicht unangemessen benachteiligt. Denn ein Museum müsse sicherstellen, dass sich alle Besucher störungsfrei eine Ausstellung anschauen können.
Aktenzeichen: I ZR 104/17
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