60 Der Turbo für den Neubau – Die degressive AfA (5 %)
Автор: Eckhard Manke
Загружено: 2026-02-26
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Um den #stockenden #Wohnungsbau zu reaktivieren, hat der #Gesetzgeber mit dem #Wachstumschancengesetz die #degressiveAbschreibung (#AbsetzungfürAbnutzung) als wirkungsvolles Instrument wiedereingeführt. Dies ermöglicht eine signifikant schnellere Rückführung des investierten Kapitals in der kritischen Anfangsphase.
Der Kern der Regelung: Für #neu #errichtete #Wohngebäude können jährlich 5 % des jeweiligen Restwertes abgeschrieben werden.
Zeitraum: Die Regelung gilt für Projekte mit einem angezeigten Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029. Entscheidend ist künftig der #Baubeginn, nicht mehr der Bauantrag.
Kombinationsmöglichkeit: Die degressive AfA kann ausdrücklich mit der #SonderabschreibungfürMietwohnungsneubau nach § 7b EStG kombiniert werden.
Bundesministerin #KlaraGeywitz betont:
"Jährlich fünf Prozent der #Investitionskosten abschreiben – das ist ein weiterer Baustein, um den #Wohnungsbau in #Deutschland wieder in Schwung zu bringen."
Expert-Insight – Voraussetzungen für die Sonder-AfA (§ 7b EStG): Um die maximale steuerliche Wirkung durch die Kombination mit der Sonder-AfA (zusätzliche 5 % über 4 Jahre) zu erzielen, müssen folgende technische Kriterien erfüllt sein:
#Nachhaltigkeit: Einhaltung des Standards "#Effizienzhaus40" mit dem #QualitätssiegelNachhaltigesGebäude (#QNG).
#Baukostenobergrenze: Die Anschaffungs- oder #Herstellungskosten dürfen 5.200 € pro m² Wohnfläche nicht überschreiten.
#Bemessungsgrundlage: Die Sonderabschreibung ist auf maximal 4.000 € pro m² Wohnfläche begrenzt.
Nutzungsbindung: Das Objekt muss mindestens #10Jahre lang #entgeltlichzuWohnzwecken vermietet werden (#keineEigennutzung, #keineFerienvermietung). #notebooklm
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