73 Das Ende der Steuer-Oase für Auslands-Pensionspläne
Автор: Eckhard Manke
Загружено: 2026-03-05
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Bisher profitierten #Expats und #Rückkehrer oft von einer massiven #Gerechtigkeitslücke im § 22 Nr. 5 EStG. #Auszahlungen aus britischen #UKPlans oder US-amerikanischen #401kModellen wurden in #Deutschland steuerlich privilegiert, da die Beiträge im #Ausland geleistet wurden. Der Fiskus sah sie mangels inländischer Förderung oft als #nicht #voll #steuerpflichtig an.
Mit dem #Jahressteuergesetz2024 zieht der Gesetzgeber zum 1. Januar 2025 die Reißleine. Durch die Ergänzung des § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG führt nun jede „vergleichbare steuerliche Begünstigung“ im #Ausland – sei es in den #USA oder #Großbritannien – zur vollen #nachgelagertenBesteuerung in Deutschland. „Entsprechend dieser Änderung wird ab dem Veranlagungszeitraum 2025 eine nachgelagerte Besteuerung von Auszahlungen aus #Pensionsplänen auch dann erfolgen, wenn bei den eingezahlten Beiträgen im Ausland eine ‚vergleichbare steuerliche Freistellung oder Begünstigung‘ gewährt wurde.“ – #KPMG International zur gesetzlichen Klarstellung. Der strategische Ausweg: Es öffnet sich ein letztes Zeitfenster. Wer die Möglichkeit hat, eine Auszahlung noch im Jahr 2024 zu realisieren, kann nach bisheriger #BFH-Rechtsprechung (Az. X R 29/18) oft eine Besteuerung erreichen, die sich lediglich auf den Ertragsanteil beschränkt. Ab 2025 wird der gesamte Auszahlungsbetrag als sonstige Einkünfte voll dem deutschen Steuersatz unterworfen. #NotebookLM
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