Zu früh zur Arbeit gekommen – fristlose Kündigung möglich?
Автор: Rechtsanwälte Wulf & Collegen (Wulf & Collegen)
Загружено: 2025-12-28
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Pünktlichkeit gilt als Tugend – doch kann sie arbeitsrechtlich zum Kündigungsgrund werden?
In diesem Video bespreche ich einen außergewöhnlichen Fall:
Einer Logistikmitarbeiterin wurde gekündigt – nicht weil sie zu spät, sondern weil sie regelmäßig zu früh zur Arbeit erschien. Trotz klarer Weisungen, trotz Abmahnung und obwohl vor Schichtbeginn keine Arbeitsleistung möglich war.
Die entscheidende Frage lautet:
👉 Wäre eine solche Kündigung auch nach deutschem Arbeitsrecht möglich?
Ich erkläre,
wann frühes Erscheinen völlig unproblematisch ist –
und ab wann es sich um Arbeitszeitbetrug handelt, der sogar eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB rechtfertigen kann.
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🔍 Inhalt dieses Videos:
• Kann man wegen „zu früh kommen“ gekündigt werden?
• Unterschied zwischen Anwesenheit und Arbeitszeit
• Wann liegt Arbeitszeitbetrug vor?
• Rolle von Abmahnungen und Weisungen
• Interessenabwägung nach deutscher Rechtsprechung
• Praxistipps für Arbeitgeber, HR und Führungskräfte
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⚖️ Rechtlicher Hintergrund (Auswahl):
• Arbeitszeitbetrug als schwerer Pflichtverstoß
• Verhaltensbedingte Kündigung
• Außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB
• BAG, Urteil vom 13.12.2018 – 2 AZR 370/18
• BAG, Urteil vom 26.09.2013 – 2 AZR 682/12
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🧠 Kernaussage:
Nicht das frühe Erscheinen ist das Problem –
sondern das Vortäuschen von Arbeitszeit.
Arbeitszeit ist kein Wunschkonzert, sondern Vertrauenssache.
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👥 Für wen ist dieses Video relevant?
• Arbeitgeber & Unternehmer
• HR-Abteilungen
• Führungskräfte
• Betriebsräte
• Arbeitnehmer mit Zeiterfassungssystemen
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Dein
Sandro Wulf
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | zertifizierter Mediator
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00:00 Pünktlich – und trotzdem gekündigt?
00:42 Der überraschende Praxisfall
02:05 Was genau ist passiert?
03:40 Maßstab nach deutschem Arbeitsrecht
05:05 Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund
06:45 Interessenabwägung & Wiederholungsgefahr
08:10 Anwesenheit ≠ Arbeitszeit
09:30 Praxisbeispiele: erlaubt vs. verboten
11:00 Praxistipps für Arbeitgeber & HR
12:30 Fazit: Vertrauen statt Wunschkonzert
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
📌 Wichtig für Arbeitgeber & HR:
„Zu früh da sein“ ist kein Kündigungsgrund.
👉 Arbeitszeit vortäuschen hingegen schon.
Wer sich ohne Arbeitsleistung einbucht und klare Weisungen ignoriert, riskiert eine verhaltensbedingte – im Extremfall sogar fristlose – Kündigung.
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