Recht und Ritual
Автор: Ius Romanum
Загружено: 2020-04-06
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Описание: Rituale oder formalisierte Geschäfte spielten im römischen Recht eine große Rolle. Als sich das römische Recht entwickelte, wurden archaische Rechtsakte und -formen nicht vergessen oder abgeschafft. Vielmehr entspricht es der römischen Mentalität, dass die alten Rituale lange Zeit weiter praktiziert und für neue Zwecke nutzbar gemacht wurden. Drei Formalakte werden eingehend betrachtet: die mancipatio (Manzipation, wörtlich „Ergreifen mit der Hand“) ist ein Akt zur Übertragung des Eigentums oder anderer Rechte. Im Ritual zahlt der Erwerber vor Zeugen ein Kupferstück als symbolischen Preis und behauptet (unwidersprochen), das Recht für diesen Pres erworben zu haben. - Ebenfalls der Übertragung von Rechten dient die in iure cessio (Abtretung vor Gericht). Veräußerer und Erwerber treten gemeinsam vor einen Magistrat mit Rechtsprechungsgewalt. Der Erwerber behauptet, das Recht stehe ihm zu. Er bedient sich dabei der Formel des Eigentumsstreits im alten Legisaktionenprozess (legis actio sacramento in rem). Da der Veräußerer, dem das Recht in Wahrheit noch zusteht, nicht wiederspricht, stellt der Magistrat fest, dass das Recht beim Erwerber liegt. – Die stipulatio oder Stipulation dient der einseitigen Begründung schuldrechtlicher Ansprüche. Der (künftige) Gläubiger fragt den (künftigen) Schuldner, ob er ihm eine bestimmte Leistung verspricht. Die Verpflichtung kommt zustande, wenn der Schuldner seinen Willen sich zu verpflichten unter Verwendung desselben Verbums zum Ausdruck bringt, das in der Frage verwendet wurde: „Gelobst du …?“ – „Ich gelobe.“ – „Versprichst du …?“ – „Ich verspreche.“
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