Opa war Spanier
Автор: Die_Erbtanten
Загружено: 2025-10-22
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➡️ Bei internationalem Erbrecht entscheidet meist der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, nicht die Staatsangehörigkeit.
➡️ Bei Auslandsimmobilien gelten ggf. spezielle Regelungen des jeweiligen Landes.
➡️ Der Erblasser kann ggf. in seinem Testament auch eine Rechtswahl zugunsten seines Heimatstaates treffen.
💡 wichtig: bei internationalen Fällen: Testament + Staatsangehörigkeit + gewöhnlichen Aufenthalt beachten!
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