Digitalforum: Gebäudeenergiegesetzes GEG 2024 – Pflichten und Marktchancen für Ingenieurbüros
Автор: Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Загружено: 2024-10-28
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Die zweite Änderung des Gebäudeenergiegesetzes GEG ist seit dem 1. Januar 2024 anzuwenden. Die Diskussion über das GEG ist selbst für die fachkundigen Akteure im Bauwesen verwirrend gewesen. Zusätzlich ist das Gesetz komplex und unzulänglich strukturiert. Im Rahmen des Digitalforums „GEG 2024 – Änderungen und Marktchancen“ stellen Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge, Vorsitzender des Arbeitskreises „Nachhaltige Gebäude und Quartiere“ und Dipl.-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, einige der wichtigsten Änderungen – basierend auf dem aktuellen Leitfaden der Kammer zum GEG 2024 - vor und diskutieren auch über die Chancen, die sich für Ingenieurinnen und Ingenieure daraus ergeben.
Aus Sicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau erscheinen die im GEG festgelegten Maßnahmen nicht ausreichend, um den Niedrigstenergiegebäudestandard und damit die angestrebte Reduktion der Treibhausgase im Sektor Gebäude zu erreichen. Daher obliegt es den Bauherren und den Planern, durch individuelle Lösungen für jedes Gebäude und für jeden Anspruch eine technisch-wirtschaftlich optimale Lösung für die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik unter Einbeziehung der Nutzer zu entwickeln und umzusetzen. Erfahrungsgemäß werden derartige Lösungen nicht nur über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, sondern auch ökologisch und ökonomisch nachhaltig sein.
Um den Akteuren im Bauwesen Orientierung und Hilfestellung bei dem Umgang mit dem GEG zu geben, wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises „Nachhaltige Gebäude und Quartiere“ die Broschüre erarbeitet. Der Leitfaden „GEG 2020, Änderungen GEG 2023 und GEG 2024“ gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten und Gebäudesanierungen.
Die durch das GEG 2024 neu entstandenen Pflichten im Bereich des Neubaus von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden sowie bei deren Sanierung bieten den Ingenieurbüros neue Marktchancen. Für viele der vorgeschriebenen Maßnahmen sind Ingenieurinnen und Ingenieure nicht explizit als „fachkundige Personen“ im GEG genannt. Sie haben aber dennoch durch ihre Qualifikation die Möglichkeit, diese Aufgaben zu übernehmen. Welche Chancen das GEG bietet und wie Ingenieurbüros diese nutzen können, erfahren Sie ebenfalls im Rahmen des Digitalforums.
GEG 2020, Änderungen GEG 2023 und GEG 2024 - Neuer Leitfaden für Bauherren und Anwender - Kostenfreier Download unter:
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