Einspruchs und Klageverfahren - RA Dr. jur. Jörg Burkhard
Автор: Dr. Jörg Burkhard - Rechtsanwalt/Fachanwalt
Загружено: 2021-01-27
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Steuerbescheid, Einspruch, Frist, Zustellungsfiktion: 3-Tages-Regel: Ausdruckdatum plus 3 Tage plus 1 Monat, also: z.B. Bescheid v. 11.07.+3-Tagesfiktion= 14.07. = 1 Monat später = 14.08. (24 Uhr) muss der Einspruch spätestens nachweisbar beim FA sein! Im Zweifel schnell Einspruch nachweisbar beim zuständigen FA einlegen! Bei Verfristung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Einspruchsbegründung, separate Einspruchsbegründung, Einspruchsentscheidung, gelbes Couvert=Postzustellungsurkunde = Nachweis der Zustellung, Klageerhebung binnen Monatsfrist, beim zuständigen Finanzgericht, Schriftlichkeit, Klage muss zwingend begründet werden, Rubrum, eigenhändige Unterschrift, Falschbezeichnungen unschädlich, Klagebegründung, Klageanträge, Beweisanträge, separate Klagebegründung, nur eine Tatsacheninstanz: also sehr sorgfältige fundierte Klagebegründung erforderlich!
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Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard
Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Strafrecht
Meine Stärke liegt in meiner Spezialisierung, meinem Engagement und der hohen Professionalität meiner Arbeit. Ich habe mich auf das Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen, Selbstanzeigen, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitgeberstrafrecht und tax Compliance spezialisiert. Ich bin der festen Überzeugung, dass der außerordentlich hohe Grad meiner Spezialisierung, der nur durch eine Beschränkung auf die vorgenannten Themengebiete erzielt und aufrechterhalten werden kann, die Grundlage für meine Erfolge für meine Mandantschaft ist. Die Kanzlei besteht seit 1998.
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