Zivilverfahren / Zivilprozess | Rechtskunde Schweiz
Автор: Fastlearn Armin
Загружено: 2025-11-14
Просмотров: 95
Описание:
Ich bin Solopreneur - Abonniere und folge meiner Journey.
Mit Fastlearn über 800 Kunden erfolgreich begleitet, Grosskunden wie Swisscom gewonnen und als #1 Lernplattform für KV-Lernende etabliert.
Jetzt teile ich meine Erfahrungen und Tipps rund um Solopreneurship - Ungeschönt, ungefiltert und ehrlich.
Nebenbei release ich pro Tag 1 Video der Fastlearn Plattform for free.
1. Grundlagen:
Rechtsmittelbelehrung: In jeder gerichtlichen Entscheidung ist eine Belehrung enthalten, welche Rechtsmittel (z.B. Berufung, Beschwerde) eingelegt werden können.
Vergleich: Der Richter fordert oft zu Beginn des Verfahrens einen Vergleich, um eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.
Klageeinreichung: Der Kläger muss die Klage am Wohnsitz des Beklagten einreichen.
Entscheidung jeder Instanz: Jede Instanz entscheidet, wer im Recht und wer im Unrecht ist.
Kostenübernahme: Der Verlierer des Prozesses übernimmt die Gerichtskosten und zahlt dem Gewinner eine Entschädigung.
2. Typische Schritte im Zivilverfahren:
1. Schlichtungsverfahren:
Definition: Ein vorgeschaltetes Verfahren, das versucht, den Streit ohne gerichtliche Auseinandersetzung beizulegen.
Ablauf: Ein Schlichter vermittelt zwischen den Parteien, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
2. Hauptverfahren:
Definition: Das eigentliche gerichtliche Verfahren, wenn das Schlichtungsverfahren keinen Erfolg hatte.
Ablauf:
Klage: Der Kläger reicht die Klage beim zuständigen Gericht ein.
Verhandlung: Gerichtliche Prüfung der Sach- und Rechtslage, Anhörung der Parteien und Zeugen.
Urteil: Das Gericht entscheidet über den Rechtsstreit.
3. Evtl. Berufung:
Definition: Eine formelle Anfechtung des Urteils der ersten Instanz bei einer höheren Instanz.
Ziel: Überprüfung des Urteils in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch das Berufungsgericht.
4. Evtl. Beschwerde:
Definition: Ein weiteres Rechtsmittel, das bei einer höheren Instanz eingelegt werden kann, wenn die Berufung erfolglos war.
Ziel: Überprüfung der Entscheidung der Berufungsinstanz auf Rechtsfehler.
5. Vollstreckung:
Definition: Die Durchsetzung des gerichtlichen Urteils, wenn die unterlegene Partei nicht freiwillig leistet.
Ablauf: Gerichtliche Maßnahmen zur Erzwingung der Leistung (z.B. Zwangsvollstreckung, Pfändung).
Повторяем попытку...
Доступные форматы для скачивания:
Скачать видео
-
Информация по загрузке: