Erbrecht in Spanien + EU: Der gewöhnliche Aufenthalt entscheidet!
Автор: Oppermann & Engels Rechtsanwälte
Загружено: 2025-11-14
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Viele glauben, dass bei einer Erbschaft eines Deutschen in Spanien automatisch deutsche Erbrecht gilt. Doch das stimmt sich seit der Europäischen Erbrechtsverordnung (EUErbVO) nicht mehr. Entscheidend ist, wo der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte und nicht, welche Staatsangehörigkeit er besaß.
0:00 Einleitung
0:42 Warum eigentlich „gewöhnlicher Aufenthalt“?
1:14 Kriterien für den gewöhnlichen Aufenthalt
3:14 Streitfälle: Wenn der gewöhnliche Aufenthalt unklar ist
3:48 Sog. "Demenztourismus"
4:51 Rechtswahl: Wenn der Erblasser selbst entscheidet
5:40 Fazit
In diesem Video erklärt Dr. Karl Felix Oppermann, Rechtsanwalt für deutsch-spanisches Erb- und Immobilienrecht in Hamburg, was der „gewöhnliche Aufenthalt“ bedeutet, wie er rechtlich bestimmt wird und warum er im Erbfall so entscheidend ist.
Themen im Überblick
✅ Warum der gewöhnliche Aufenthalt über das anwendbare Erbrecht entscheidet
✅ Kriterien: Lebensmittelpunkt, Familie, Beruf, Integration
✅ Streitfälle – längere Auslandsaufenthalte & „Demenztourismus“
✅ Rechtswahl im Testament: Wie Sie deutsches Recht festlegen können
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien geerbt haben oder dort Vermögen besitzen, erfahren Sie hier, welches Erbrecht im Todesfall gilt und wie Sie durch eine Rechtswahl Klarheit schaffen.
Dieses Video ist Teil unserer Fachreihe zum deutsch-spanischen Erb- und Immobilienrecht.
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📍 Oppermann & Engels Rechtsanwälte, Hamburg
(Hinweis: Dieses Video ersetzt keine individuelle Rechtsberatung)
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