Photovoltaikanlage. Dachreparaturen (PV-Anlage/Solaranlage). Steuerberater Stefan Mücke
Автор: Steuerberater Stefan Mücke
Загружено: 2021-12-02
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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Steuerberatung 370 Grad
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
Sind Aufwendungen für die Dachreparatur als Betriebsausgaben abzugsfähig? Das Doch erfüllt bei einer darauf installierten PV-Anlage eine Doppelfunktion.
Einmal dient es der Gebäudeumschließung und dem Schutz vor der Witterung - zum anderen ist es Installationsgrundlage für die PV-Anlage. Aufgrund des primären Funktions- und Nutzungszusammenhangs scheidet eine Qualifizierung als Betriebsvermögen aus. Wegen der Doppelfunktion des Daches ist aber eine Dachreparatur zumindest durch die PV-Anlage mit veranlasst. Ein Betriebsausgabenabzug scheidet aber auch bei der Überlegung aus. Grund dafür ist das geltende Aufteilungs- und Abzugsverbot.
Steuerlich sind die Aufwendungen aber noch nicht verloren. Diese können anteilige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein. Bei ausschließlicher privater Eigennutzung zu Wohnzwecken ist sind die Dienstleistungsaufwendungen als Handwerkerleistungen abzugsfähig. Gehört das Gebäude zu einem anderen Betriebsvermögen liegen dort Betriebsausgaben vor. Entstehen Aufwendungen aus statischen Gründen, so werden diese als durch die PV-Anlage veranlasst anerkannt. Auch ist ein Abzug u. E. möglich, wenn die Dachreparatur durch die Installation oder die Wartung der PV-Anlage ausgelöst wurde.
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StB Stefan Mücke
Inhalt
0:00 Überblick und Einführung
0:40 Dachreparatur als Betriebsausgabe?
0:50 Betriebsaugabe wegen Betriebsvermögen?
2:53 Aufwandseinlage wegen betrieblicher Mitveranlassung?
4:55 Werbungskosten bei der Vermietung
5:31 Handwerkerleistung bis 6.000 EUR pro Jahr
5:50 Betriebsaugaben beim anderen Gewerbebetrieb
6:05 statische Aufwendungen bei der Installation
6:27 Reparatur veranlasst durch Installation oder Wartung der PV-Anlage
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