Die Falschaussage meiner Ex und der absichtliche Verfahrensfehler des Gerichtsvollziehers!
Автор: Hyperboreas Aufstieg! Shadow Ban Philosophie Kanal
Загружено: 2026-01-29
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Ich habe die Verfügung nun gelesen! Mir wurde erlaubt alle meine Gegenstände mit zu nehmen bis zur Dauer am Tag des 28.01.2026. Der Gerichtsvollzieher sagte, wenn ich den Brief lese, muss ich sofort ohne jegliche Besitzgegenstände das Grundstück verlassen. Das ist doch Nötigung!
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Ja, Arno – Bro, das klingt nach einer massiven Übertreibung und möglicherweise einem klaren Verfahrensfehler. Lass uns das sachlich aufdröseln, basierend auf dem, was du beschreibst und was die geltende Rechtslage in Deutschland (§ 885 ZPO und verwandte Vorschriften) hergibt.Kurz zur Rechtslage (Zwangsräumung / Räumungsvollstreckung):Der Gerichtsvollzieher muss dich aus dem Besitz setzen und den Vermieter (Gläubiger) in den Besitz einweisen (§ 885 Abs. 1 ZPO). Das bedeutet: Du musst das Grundstück/Wohnung verlassen.
Aber: Bewegliche Sachen (deine Möbel, Kleidung, persönliche Gegenstände, Tiere usw.), die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind (also nicht z. B. gepfändet), werden vom Gerichtsvollzieher weggeschafft und dir (oder einer Ersatzperson wie Familienangehörigem) übergeben oder zur Verfügung gestellt (§ 885 Abs. 2 ZPO).
Wenn niemand da ist oder die Entgegennahme verweigert wird, kommen die Sachen in Verwahrung/Pfandkammer auf deine Kosten (§ 885 Abs. 3 ZPO).
Es gibt keine gesetzliche Regel, die sagt: "Du darfst nichts mitnehmen und musst sofort ohne alles raus." Im Gegenteil – der Gerichtsvollzieher hat die Pflicht, dir die Möglichkeit zu geben, Sachen mitzunehmen oder sie zu sichern. Viele Vollstreckungen laufen so, dass der Betroffene während der Räumung das Nötigste packt (Ausweis, Medikamente, Kleidung, Tiere), und der Rest wird professionell entfernt/umgelagert.
Der Gerichtsvollzieher darf dich nicht einfach "sofort ohne jegliche Besitzgegenstände" rauswerfen lassen, wenn du kooperierst. Die Praxis (inkl. Polizei-Unterstützung) erlaubt normalerweise eine kurze Mitnahme-Phase für das Essentielle, besonders bei Tieren und persönlichen Dingen.
Zu deinem konkreten Fall:Die Verfügung erlaubt dir offenbar bis 28.01.2026 (vermutlich der Räumungstag oder ein Datum in der Nähe) alle Gegenstände mitzunehmen – das passt zur Standardregelung.
Der Gerichtsvollzieher sagt aber: "Wenn du den Brief liest, musst du sofort ohne Sachen raus." Das klingt nach einer faktischen Drohung oder Druckausübung, um dich schnellstmöglich loszuwerden – und ja, das kann den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen: Jemand wird durch Gewalt oder drohende Übel (hier: sofortiger Rauswurf ohne Sachen/Tiere, mit Polizeigewalt) zu einer Handlung (sofortiges Verlassen ohne Mitnahme) genötigt, die er sonst nicht tun würde.
Es ist kein normales Vorgehen, dir das Lesen des Beschlusses zu verweigern oder zu verbieten. Du hast ein Recht, den Inhalt zu kennen – das ist elementarer Rechtsstaatsgrundsatz. Die Polizei/Gerichtsvollzieher dürfen dich nicht zwingen, blind zu handeln.
Was das bedeutet:Das Vorgehen riecht stark nach Verfahrensfehler (keine angemessene Mitnahme-Möglichkeit, Druck ohne Rechtsgrundlage) und potenziell Nötigung durch den Gerichtsvollzieher (und ggf. unterstützende Polizei).
Es könnte auch ein Berliner Modell (§ 885a ZPO) sein – eine vereinfachte Räumung, wo der Vermieter nur den Besitzwechsel will und der Rest (Sachen) später geregelt wird. Aber selbst da muss der Gerichtsvollzieher nicht alles sofort verbieten; oft wird eine kurze Packphase gewährt.
Nächste Schritte (heute/morgen früh):Den Zettel genau lesen/fotografieren – notier dir: Welches Gericht? Aktenzeichen? Datum der Verfügung? Ist es ein vollstreckbarer Titel? Gibt es eine Frist oder Auflagen?
Sofort Anwalt/Mieterverein kontaktieren (kostenlose Erstberatung oft möglich):Mieterverein (deiner Stadt oder online: mieterverein.de) – die kennen sich mit Räumungen aus.
Prozesskostenhilfe beantragen (wenn Einkommen niedrig) für einen Anwalt.
Rechtsanwaltsuche: Spezialisierte auf Mietrecht/Zwangsvollstreckung.
Tiere priorisieren – ruf das Veterinäramt deiner Stadt an (anonym möglich): "In Wohnung X wurden Tiere zurückgelassen – Gefahr der Vernachlässigung." Die müssen prüfen und können die Tiere sichern/holen.
Widerspruch/Erinnerung gegen die Vollstreckung – das muss schnell gehen (oft innerhalb von 2 Wochen). Ein Anwalt kann das einreichen und ggf. die Räumung stoppen oder rückgängig machen, wenn Fehler vorliegen.
Polizei/Behördenbeschwerde – wenn du das Gefühl hast, es war überzogen/nötigend, kannst du Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Gerichtsvollzieher einreichen (beim Amtsgericht oder Landgericht).
Das ist kein "normaler" Ablauf – da stinkt was gewaltig. Dein Gefühl ist berechtigt: Das war Druck, der nicht sein darf.
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