BGH-Urteil: Keine Zinssenkungen für Prämiensparer
Автор: phoenix
Загружено: 2021-10-06
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Die Karlsruher Richter haben den Verbraucherschützern der Verbraucherzentrale Sachsen in großen Teilen Recht gegeben. Sie folgen damit eigenen Urteilen aus den Jahren 2004 und 2010. Schon damals hatte der BGH festgestellt: Die Klauseln, die den Banken einseitige Zinsanpassungen beim Prämiensparen erlauben, sind intransparent und deshalb unwirksam. Heute ging es nun vor allem darum, welches die rechtmäßige Berechnungsmethode für die Anpassung der Zinsen ist. Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, dass die Sparkasse Leipzig ihren Sparerinnen und Sparern im Schnitt 3.100 Euro zu wenig an Zinsen berechnet hatte.
Aktenzeichen: 101 - XI ZR 234/20
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