Kündigung des Mieters wg. Eigenbedarf durch neues BGH-Urteil leichter!
Автор: Vermögensaufbau mit Immobilien
Загружено: 2025-11-02
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Ich las vor einigen Tagen in einer Pressemitteilung folgende Headline: „BGH-Urteil ermöglicht Eigenbedarfskündigung bei Verkaufsabsicht“. Dass das funktioniert und legal sein soll, konnte ich mir angesichts der umfangreichen Mieterschutzvorschriften in Deutschland kaum vorstellen. Daher habe ich das Kleingedruckte gelesen, nämlich die Urteilsbegründung des BGH mit Kriterien u. Anforderungen bei Eigenbedarf.
Weil es dazu immer wieder Gerüchte und unterschiedlichste Meinungsäußerungen gibt, habe ich die wichtigsten Punkte aus dem spannenden Fall und Urteil in diesem Video zusammen gefasst, damit du siehst, welche legalen Chancen u. Gestaltungsmöglichkeiten es bei Eigenbedarf gibt. Zum Schluss betrachte ich noch die wirtschaftliche Sicht und gebe Tipps für Mieter und Vermieter, wie sich solch eine Situation für beide Seiten besser lösen lässt. Deshalb schau dir dieses Video unbedingt bis zum Ende an.
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►► Das komplette Urteil: Urteil VIII. Zivilsenats v.24.9.2025 - VIII ZR 289/23 -
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▬ Über dieses Video ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Der BGH überprüft Einzelfallentscheidungen, die Vorinstanzen gefällt haben. Trotzdem haben BGH-Urteile weitreichende Wirkung u. können von uns Investoren zur Entscheidung bestimmter Situationen u. Fragestellungen herangezogen werden, weil sich Amtsgerichte, Landgerichte u. OLG an dieser Rechtsprechung orientieren. Vor allem die Begründungen der Urteile sind immer sehr interessant und geben Hinweise, welche legalen Gestaltungen möglich sind, deshalb berichten wir immer wieder von interessanten Entscheidungen.
Gerade das Thema „Eigenbedarfskündigung“ sorgt immer wieder für Diskussionen, sowohl in Verhandlungen mit Verkäufern und Maklern wegen des Ankaufs einer Immobilie - als auch in Mietergesprächen bei Besichtigungen. Im Video sprechen wir über einen Fall, der bei Immobilieninvestoren öfter vorkommt, so dass du weißt, wie du dann agieren kannst. Der BGH hat z.B. entschieden, dass Eigenbedarf zu respektieren ist, wenn der Vermieter den Bedarfsgrund willentlich herbeigeführt bzw. selbst verursacht hat.
Wir sprechen auch über eine Kündigung wg. "wirtschaftliche Verwertung" nach §573 (2)Nr.3 BGB , weil der „Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert wird u. erhebliche Nachteile erleiden würde.“
Zum Schluss ziehe ich noch ein Fazit aus wirtschaftlicher Sicht u. zeige bessere Alternativen für Mieter u. Vermieter.
Disclaimer: Die Inhalte dieses Videos ist keine Rechtsberatung u. wir sind auch keine Anwälte, sondern geben hier lediglich Urteile wieder und u. unser Verständnis dazu, wie wir als ImmobilienInvestoren und Makler damit umgehen. Unsere Aussagen dazu können aber fehlerhaft oder unvollständig sein und stellen keine Handlungsaufforderung dar. Deshalb haften wir auch nicht für evtl. unvollständige oder fehlerhafte Aussagen.
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