Eschenbach SG: Teil XIV - Erschliessungsprobleme - Alterswohnungen unfair über "Nichtbaugebiet" ?
Автор: Ivo Kuster
Загружено: 2026-02-18
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Es ist einer der fundamentalsten Grundsätzen der schweizerischen Raumplanung: Baugebiet und Nichtbaugebiet ist getrennt. Nur das schützt die landwirtschaftlich genutzten Böden und die Natur vor Spekulation. Kein Bauer könnte mithalten, wenn jedermann einfach uneingezonte grüne Wiese zum Verbauen kaufen könnte. Dieser Schutz der Landschaft hat auch Konsequenzen am Siedlungsrand: Jede Bauzone muss ihre Erschliessung innerhalb der Bauzone haben. Landwirtschaftliche Streusiedlungen haben Erschliessungen ausserhalb des Baugebiets - dafür tragen sie enorme Slebstverantwortung, z.b. Kosten für Unterhalt und Schneerräumung usw. oftmals selbst. Entsprechend kann dann nicht einfach ein Bauherr kommen und sagen: "Du gell, ich bau jetzt ja bei Dir angrenzend. Weil ich aber kein Bauland für Strassen verschwenden will, bau ich einfach die ersten 70m wie ich's brauch und der Rest kannst Du und deine Kooperation schön selber berappen und unterhalten."
Das geht beim Kostenschlüssel schon nicht auf: Schliesslich sind dann plötzlich 30 Nutzniesser der Wohnungen und Mehrverkehr und vorallem MEHRWERT generiert worden - dank billiger Erschliessung und während die ersten 70m von der Gemeinde als 2Kl. Strasse übernommen werden, dürfen alle 3.Kl Strasseneigentümer in die Röhre gucken.
In einer Gemeinde in welcher die Gleichbehandlung nicht hoch gehalten wird, nimmt keiner mehr die Behörden ernst. Verlieren tut dabei der Glaube an den Staat und seine Institutionen. Das darf keine Schule machen! Damit verlieren wir alle. Die stärke des Volkes misst sich am Umgang mit den Schwachen - der beste Satz in der Bundesverfassung! Die Einsprecher gegen die Alterswohnungen haben einfach zu recht den Finger hoch gehalten - unabhängig davon ob die Behörden ihr Powerplay weiter durchziehen.
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