Immobilien, Grundstück, Haus richtig verschenken, Schenkungssteuer/Einkommensteuer bei d. Nachfolge
Автор: Steuerberater Stefan Mücke
Загружено: 2024-10-19
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Steuerberater Stefan Mücke
Partner der BVWM PartG
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63839 Kleinwallstadt
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Immobilien, Grundstück, Haus richtig verschenken, Schenkungssteuer/Einkommensteuer bei d. Nachfolge. Steuerpflicht für Grundstücksschenkung, Grundstücksübertragung mit doppelter Besteuerung bei der Vermögensnachfolge 🚨
Es empfiehlt sich Vermögen frühzeitig auf die nächste Generation zu übertragen um den persönlichen Freibetrag in der Erbschaftsteuer (z. B. pro Kind 400.000 EUR) alle 10 Jahre auszunutzen.
Grundstücke, Immobilien, Häuser und Wohnungen können unentgeltlich (Schenkung) oder entgeltlich (Kaufvertrag) übertragen werden. Auch kann die Übertragung unter einer Auflage erfolgen. Der optimale Weg ist im Einzelfall zu bestimmen. Fehler bei der Übertragung können eine doppelte Besteuerung auslösen - in der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer und in der Einkommensteuer.
Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
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