Sechs Monate und mehr für nichts? Verschärfung des § 113 Strafgesetzbuch
Автор: Hirnstupser
Загружено: 2023-10-24
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Der Paragraph "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" (§ 113 im Strafgesetzbuch) ist vor einigen Jahren verschärft worden. Damit will der Staat absichern, dass seine Exekutivkräfte effizient durchgreifen können und nicht gefährdet werden. Er folgt damit dem (überwiegend erfundenen) Narrativ, dass Polizeikräfte immer häufiger angegriffen werden - dabei übersehend, dass von der Polizei selbst immer mehr Gewalt ausgeht und diese sich dann durch Anzeigen gegen ihre Opfer absichern, was dann in die Statistik als Gewalttat gegen die Polizei eingeht.
Der "Hirnstupser" macht aber auf eine eher unscheinbare, aber gefährliche Veränderung im § 113 StGB aufmerksam. Danach ist auch, wer sich völlig passiv verhält, mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten bedroht, wenn die Person nicht allein ist. Das ist bei politischen Aktionen aber stets der Fall. Welchem Ziel dient diese Verschärfung? Dem Schutz der Polizei wohl eher nicht, weil zwei oder mehr Menschen keine Gefahr darstellen, wenn sie zusammen nur im Weg sitzen, stehen oder sich festhalten.
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