48 Die Entlastung kommt später als gedacht: Erst ab 2026
Автор: Eckhard Manke
Загружено: 2026-01-11
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Die viel diskutierte Neuregelung in § 64 Abs. 3 der #Abgabenordnung (#AO) gilt nicht sofort. Entgegen der landläufigen Meinung wird ihre Anwendung durch eine spezielle #Übergangsregel in Art. 97 § 1b im #EinführungsgesetzzurAO (#EGAO) gesteuert. Dies dient der #Rechtssicherheit und verhindert eine verfassungsrechtlich heikle Rückwirkung von Steuergesetzen. Das bedeutet unmissverständlich: Die neuen Regeln und die #50000EuroEinnahmengrenze sind erst für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2026 gültig.
Die neue 50.000-€-Logik und die damit verbundenen Entlastungen greifen nicht rückwirkend für 2025, sondern erst ab #VZ2026. Diese zeitliche Trennung ist für Ihre Risikosteuerung entscheidend, denn sie verhindert den fatalen Fehler, die vorteilhafteren neuen Regeln bereits auf den Jahresabschluss 2025 anzuwenden. #NotebookLM
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