Zweckentfremdungssatzung 2026: 3 gefährliche Denkfehler bei Ferienwohnungen
Автор: Umnutzung - Fewolizenz GmbH
Загружено: 2026-02-10
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In immer mehr Städten wird aktuell über die Einführung von Zweckentfremdungssatzungen diskutiert – darunter Augsburg, Lübeck, Dresden und weitere Kommunen (mehr dazu im Video).
Das sorgt bei vielen Betreibern von Ferienwohnungen und Serviced Apartments für Unsicherheit.
Muss ich jetzt handeln?
Ist Kurzzeitvermietung bald verboten?
Oder betrifft mich das gar nicht?
In diesem Video erkläre ich dir:
was eine Zweckentfremdungssatzung wirklich ist (und was nicht)
warum sie kein pauschales Verbot von Ferienwohnungen bedeutet,
die 3 größten Denkfehler, die wir bei Betreibern immer wieder sehen,
warum Abwarten oft riskanter ist als früh zu prüfen und
welchen strukturierten Weg professionelle Betreiber gehen, um rechtssicher zu bleiben
Du erfährst außerdem:
warum Kurzzeitvermietung baurechtlich als gewerbliche Nutzung gilt
warum du auch ohne Satzung in der Regel eine Nutzungsänderung brauchst und
weshalb Genehmigungen keine Ja-/Nein-Frage sind, sondern eine Frage von Wahrscheinlichkeiten, Auflagen und Vorbereitung
Am Ende zeige ich dir unseren bewährten Prozess:
Standortanalyse – ist die Nutzung hier grundsätzlich möglich?
Objektanalyse – passt das Gebäude wirklich zur geplanten Nutzung?
Bauantrag / Nutzungsänderung – erst, wenn die Grundlagen stimmen
Zweckentfremdungssatzungen sind kein Grund zur Panik.
Aber sie sind ein Weckruf.
Wer vorbereitet ist, kann auch in regulierten Märkten wachsen.
Wer abwartet, verliert oft Handlungsspielraum.
mehr Infos & Beratung:
👉 www.umnutzung.de
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