Oppositionsantrag zur Arbeitszeiterfassung überwiesen
Автор: Deutscher Bundestag
Загружено: 2023-05-26
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Der Bundestag hat am Freitag, 26. Mai 2023, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Arbeitszeiterfassung bürokratiearm ausgestalten – Mehr flexibles Arbeiten ermöglichen“ beraten. Im Anschluss an die Aussprache haben die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Demanch sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im Mai 2019. Auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigte in einem Grundsatzurteil, dass die gesamten geleisteten Arbeitsstunden künftig systematisch dokumentiert werden müssten. Wie genau dies aussehen solle, das obliege dem Gesetzgeber, so das Gericht. Da ein entsprechender Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zu wenig Flexibilität ermögliche und zu bürokratisch sei, hat die CDU/CSU-Fraktion ein flexibles und modernes Arbeitszeitrecht gefordert.
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