POLIZIST FÄLSCHT BEWEISE - und das Amtsgericht Mannheim spricht ihn frei
Автор: hans theisen | rechtsanwalt
Загружено: 2026-01-16
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Polizist schiebt Cannabis unter – und wird freigesprochen. Das Amtsgericht Mannheim (Urt. v. 10.12.2025, Az. 5 Ls 2090 Js 19522/24) hält den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) und falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) für nicht erfüllt – trotz festgestellter Beweismanipulation.
In diesem Video zeige ich den Kern des Sachverhalts und erläutere, warum mich die Begründung des Urteils rechtspolitisch irritiert: Was ist der Rechtsstaat wert, wenn staatliche Beweismanipulation im Ergebnis ohne strafrechtliche Konsequenz bleibt?
Worum geht es konkret?
Kontrolle auf einem polizeibekannten Umschlagsplatz, es wird ein mutmaßlicher Deal beobachtet.
Bei der gründlichen Durchsuchung werden keine Betäubungsmittel gefunden, aber u.a. 1.130 € in „dealertypischer Stückelung“.
Der Einsatzleiter hat anschließend fünf Tüten Cannabis zu den Asservaten gelegt.
Das Verfahren gegen den kontrollierten Mann wird später eingestellt.
Der Beamte wird wegen § 344 StGB und § 164 StGB angeklagt – und freigesprochen.
Meine rechtspolitische Einordnung Die Unschuldsvermutung gilt bis zur Verurteilung – auch für Vorbestrafte. Ein Rechtsstaat verliert, wenn er „zum richtigen Ergebnis“ durch unlautere Mittel kommen will.
Diskussion Bitte diskutieren Sie am liebsten im Blog unter dem Video (dort kann man besser strukturiert aufeinander eingehen als in kurzen Kommentaren). Ich freue mich über sachliche Kritik und Themenvorschläge für künftige Videos.
Weiterführender Text (unter dem Video aufklappbar / Blogtext) Dort habe ich das Thema ausführlicher aufbereitet, mit den juristischen Hintergründen und Quellen.
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