Haftung für Dritte im Zivilrecht: Die Bedeutung von § 31 BGB, § 278 BGB und § 831 BGB
Автор: Kraatz Group
Загружено: 2025-03-14
Просмотров: 546
Описание:
Nach § 278 S. 1 BGB hat der Schuldner ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, denen er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
Nach § 31 BGB ist ein Verein für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.
Bei § 831 BGB handelt es sich hingegen um einen eigenständigen Haftungstatbestand wegen eigenen Verschuldens bei der Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen.
Rechtsanwalt Mario Kraatz gibt Dir in diesem Video einen komprimierten Überblick über die wichtigsten Zurechnungsnormen im Zivilrecht und die Anspruchsgrundlage des § 831 BGB.
Hinterlasse gerne einen Kommentar und hilf uns dabei, gemeinsam als Community das Lernen zu erleichtern!
Vergiss nicht, unseren Kanal zu abonnieren, um keine weiteren hilfreichen Tipps für Dein Jura Studium und das Referendariat zu verpassen!
Viel Spaß und natürlich viel Erfolg auf Deinem Weg hin zu 1. Staatsexamen und 2. Examen (im Idealfall mit Prädikat) wünschen Dir die Akademie Kraatz und die Assessor Akademie!
https://kraatz-group.de/
Für mehr Infos zu § 31 BGB, § 278 BGB und § 831 BGB lies Dir gerne unseren Blogbeitrag durch:
https://kraatz-group.de/%c2%a7-31-%c2...
Das Wichtigste zur Stellvertretung findest Du in diesem Blogbeitrag:
https://kraatz-group.de/die-grundlage...
Einen guten Überblick über die wichtigsten Prinzipien des BGB AT vermittelt dieser Blogbeitrag:
https://kraatz-group.de/die-wichtigst...
Hier findet sich ein interessanter Blogbeitrag zur fahrlässigen Willenserklärung:
https://kraatz-group.de/fahrlassige-w...
Повторяем попытку...
Доступные форматы для скачивания:
Скачать видео
-
Информация по загрузке: