Qualifizierter Zeitmietvertrag vs. Mindestmietdauervertrag - Was gilt es dabei zu beachten
Автор: makler-wissen.de
Загружено: 2021-08-30
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Das kommt Ihnen als Makler bestimmt bekannt vor: Wohnen auf Probe – ein befristeter Mietvertrag macht es möglich. Sogenannte Zeitmietverträge sind für Mieter und Vermieter von Vorteil, denn die befristete Laufzeit gibt beiden Parteien Planungssicherheit. Der Gesetzgeber hat für den Abschluss von befristeten Mietverträgen jedoch strenge Vorgaben geschaffen, die für die Gültigkeit der Befristung zwingend einzuhalten sind. Doch worauf sollten Mieter und Vermieter im Detail achten? Welche Gesetze regeln die Gestaltung eines qualifizierten Zeitmietvertrages und kann dieser vorzeitig gekündigt werden? Oft verwechselt wird jedoch diese Form des Mietvertrages auch mit dem Mietvertrag mit einer vereinbarten Mindestmietdauer.
Die Mindestmietdauer ist eine Sonderregelung im Mietvertrag. Sie schließt das Kündigungsrecht des Mieters – aber auch des Vermieters – für einen gewissen Zeitraum aus. Das bedeutet, dass der Mieter während dieser Zeit nicht kündigen kann und die Miete weiterzahlen muss, selbst wenn er ausgezogen ist. Eine solche Mindestmietdauer muss aber auch vertraglich ausdrücklich angeordnet werden.
Was das bedeutet und worin die elementaren Unterschiede zwischen beiden Vertragsvereinbarungen liegen erklärt dieser heutige BLOG Beitrag.
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