Anhörungspflicht nach § 102 BetrVG - Auch im „Notbetrieb“ bleibt BR im Spiel
Автор: Betriebsrat Kanzlei
Загружено: 2026-02-20
Просмотров: 7
Описание:
In dieser Episode des Betriebsrat Podcast bespreche ich einen praxisrelevanten Fall aus dem Kündigungsschutzrecht: Kann eine Kündigung unwirksam sein, weil der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht angehört hat – obwohl dieser angeblich gar nicht mehr existierte? Ausgangspunkt ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers nach § 102 Abs. 1 BetrVG, den Betriebsrat vor jeder Kündigung ordnungsgemäß zu beteiligen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, was passiert, wenn mehrere Betriebsratsmitglieder kurz vor Zugang der Kündigung ihr Amt niederlegen. Führt das automatisch dazu, dass kein betriebsverfassungsrechtlich relevanter Betriebsrat mehr besteht? Ich erläutere, weshalb ein sogenannter Restbetriebsrat ausreichen kann, um die Anhörungspflicht auszulösen – insbesondere dann, wenn Ersatzmitglieder ordnungsgemäß nachrücken.
Abschließend beleuchte ich die Argumentationslinien im Kündigungsschutzprozess und zeige die rechtlichen Folgen einer unterlassenen oder fehlerhaften Anhörung auf. Die Episode bietet dir eine klare Einordnung, wie mit solche Konstellationen rechtlich einzuordnen sind.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bald verfügbar: App für IT-Mitbestimmung (https://gremiumhub.de/)
Mitbestimmungs-Magazin
Anmeldung zum Newsletter (https://betriebsrat-kanzlei.de/vollel...)
Kontakt
Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: [email protected]
Webseite
www.betriebsrat-kanzlei.de (https://betriebsrat-kanzlei.de/)
www.smart-arbeitsrecht.de (https://smart-arbeitsrecht.de/)
Повторяем попытку...
Доступные форматы для скачивания:
Скачать видео
-
Информация по загрузке: