Masken Made in Austria - unlautere Irreführung
Автор: Dr. Johannes Öhlböck | Rechtsanwalt
Загружено: 2021-03-04
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Am 02.03.2021 gab es eine Hausdurchsuchung bei Hygiene Austria. Der Vorwurf: Es wurden chinesische FFP2-Masken umetikettiert und als Masken „Made in Austria“ verkauft. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb stellt der unrichtige Hinweis auf österreichische Produktion eine irreführende Herkunftstäuschung dar. Doch: Welche Voraussetzungen gelten dafür?
https://www.raoe.at/news/single/archi...
#UWG #Rechtsanwalt #Lauterkeitsrecht
Im Video angesprochene Entscheidungen:
Klaviere mit Auftragsfertigung in China in Österreich als „Eigenmarke“ angepriesen (OGH 4 Ob 42/08t, W.-Klaviere).
Unternehmer der sich auf Herkunft bezieht, obliegt Beweislast dafür, zumal er ja über seine eigene unternehmerische Tätigkeit Bescheid wissen muss. (OGH 4 Ob 182/15s – regionales Rindfleisch)
„Made in ...“, wird als geläufiger Anglizismus für „hergestellt in ...“ und damit üblicherweise auf den Fertigungsprozess in Deutschland verstanden (BGH I ZR 16/14 – Kondome made in Germany)
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