Sachleistungen statt Geldleistungen - Kosten für Asyl: 340 Millionen Euro in Sachsen-Anhalt in 2017
Автор: AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt
Загружено: 2018-10-02
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Hier sehen Sie die Erwiderungsrede von Matthias Büttner, dem Sprecher für Landesentwicklung und Verkehr der AfD Fraktion Sachsen-Anhalt zum AfD-Antrag „Vermögen von Asylbewerbern feststellen“ vom 28.09.2018 im Landtag von Sachsen-Anhalt. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) müssen die leistungsberechtigten Asylbewerber Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, vor dem Erhalt von Leistungen nach dem AsylbLG aufbrauchen. Mit unseren Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, Asylbewerber bei der Erstaufnahme systematisch zu vorhandenem Vermögen zu befragen, diese Befragung zu wiederholen und direkt beim Erstkontakt in der Erstaufnahmeeinrichtung eine Durchsuchung des Asylbewerbers durch die Polizei vorzunehmen.
Drucksache: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de...
Unser Antrag wurde abgelehnt!
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