BGH-Urteil: Rückzahlungs-Ansprüche nach drei Jahren verjährt
Автор: phoenix
Загружено: 2025-06-04
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Beim Bundesgerichtshof ging es um eine Vertragsklausel, die früher sehr viele Banken und Sparkassen verwendet haben. Und zwar für den Fall, dass sich bei den Kontogebühren etwas ändert. Nach diesen Klauseln sollte jede Änderung automatisch wirksam werden, wenn der Kunde dem nicht widerspricht. Bereits 2021 entschied der BGH: Solche Klauseln sind unwirksam. Wolle eine Bank oder Sparkasse die Gebühren ändern, müsse ein Kunde dem ausdrücklich zustimmen.
Nun ging es beim BGH um die Frage: Wie lange können betroffene Kunden Rückzahlungsansprüche einfordern? Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen, stellvertretend für rund 1200 Kunden der Berliner Sparkasse. Die hatte ebenfalls mit der rechtswidrigen Klausel gearbeitet. Die Verbraucherschützer wollten erreichen, dass die Kunden auch viele Jahre später noch entschädigt werden. Ohne Erfolg. Der BGH hat nun entschieden, dass Rückzahlungsansprüche bei unwirksamen Kontogebühren innerhalb von drei Jahren verjähren. D.h. wenn früher unzulässige Gebühren berechnet wurden, hätten die Kunden ihre Ansprüche innerhalb von drei Jahren geltend machen müssen. Aus diesem Grund dürften die meisten Ansprüche gegen Banken und Sparkassen mittlerweile verjährt sein.
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