Mietfalle in Spanien? Wer zahlt wirklich die Maklerprovision?
Автор: Vital La Vida – Tomi & Tina
Загружено: 2026-02-19
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In diesem Video geht es um die Frage, wer in Spanien bei einer Wohnungsanmietung die Vermittlungs- bzw. Maklerprovision zahlen muss.
Seit Mai 2023 gilt in Spanien die „Ley 12/2023 por el derecho a la vivienda“ – das neue Wohnraumgesetz. Darin wurde unter anderem Artikel 20 der „Ley de Arrendamientos Urbanos“ (LAU) angepasst.
Bei regulären, langfristigen Wohnraummietverträgen zur dauerhaften Nutzung als Hauptwohnsitz trägt grundsätzlich der Vermieter die Vermittlungskosten – nicht der Mieter.
Trotzdem erleben wir in der Praxis immer wieder, dass von Mietinteressenten weiterhin eine Provision verlangt wird. Gerade in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt entsteht dadurch zusätzlicher Druck.
Wichtig:
Diese Regelung gilt nicht automatisch für Kurzzeitmieten, Saisonmieten, Ferienvermietungen oder gewerbliche Mietverträge. Die konkrete Vertragsart ist entscheidend.
Dieses Video soll informieren und sensibilisieren – nicht pauschal verurteilen. Informiert euch vor Vertragsabschluss genau über die rechtliche Situation und lasst euch im Zweifel beraten.
Wenn euch das Thema interessiert oder ihr eigene Erfahrungen gemacht habt, schreibt es gerne in die Kommentare.
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