Grundsteuer-Einspruch: Befreiung, aufschiebende Wirkung oder Zahlungsverpflichtung?
Автор: Bund der Steuerzahler Hessen
Загружено: 2025-02-19
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Haben Sie auch den Grundsteuerbescheid Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten? Aber müssen Sie das überhaupt zahlen? Schließlich haben Sie doch Einspruch beim Finanzamt eingelegt?! Genau das erklärt BdSt-Vorstand und Grundsteuerexperte Jochen Kilp in diesem Video.
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2025 greift die neue Grundsteuer, und jetzt zeigt sich, wieviel Sie am Ende tatsächlich zahlen sollen. Da die Grundsteuer in der Regel in 4 Raten gezahlt wird und die erste Rate Mitte Februar fällig wird, haben die Kommunen Anfang das Jahres ihre neuen Bescheide versendet. Für viele stellt sich jetzt die Frage: Muss ich das überhaupt zahlen?! Weil Sie ja schließlich gegen den Bescheid zum neuen Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt Einspruch eingelegt haben.
Tatsächlich ist es so, dass die Städte und Gemeinden die Bescheide des Finanzamts zum Grundsteuermessbetrag anwenden, den neuen Messebetrag mit ihrem Hebesatz multiplizieren. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten dann einen Bescheid von der Kommune. Und müssen die fällige Grundsteuer dann auch zahlen. Ein Einspruch beim Finanzamt entlässt uns leider nicht aus der fälligen Zahlung. Ein solcher Einspruch hat auch keine aufschiebende Wirkung bis zum Entscheid über den Einspruch. Also, trotz Einspruch beim Finanzamt müssen Sie die Grundsteuer erstmal zahlen, auch wenn Sie der Ansicht sind, der Betrag ist falsch, zu hoch. Aber kleiner Lichtblick: Wenn Sie innerhalb der Frist von einem Monat beim Finanzamt Einspruch eingelegt haben und das Finanzamt gibt Ihrem Einspruch statt, ändert also den Grundsteuermessbetrag, dann erfolgt das rückwirkend zum 01.01.2025. Auch Ihre Stadt oder Gemeinde erhält dann einen neuen Bescheid und wird ihre Grundsteuer rückwirkend zum 01.01.2025 anpassen. Möglicherweise zu viel gezahlte Grundsteuer erhalten Sie dann zurück oder werden mit künftigen Zahlungen verrechnet.
Wenn Sie sich wundern, warum Sie noch keine Rückmeldung vom Finanzamt über Ihren Einspruch erhalten haben: In Hessen haben die Bürgerinnen und Bürger Einspruch gegen rund 10% der Bescheide eingelegt – knapp 280.000 Einsprüche. Diese arbeitet die Finanzverwaltung aktuell ab, man ist jetzt etwa bei der Hälfte. Also keine Angst, Ihr Einspruch wird noch bearbeitet. Und auch wenn Sie die fällige Grundsteuer jetzt erstmal zahlen müssen, das Geld ist nicht endgültig verloren. Wenn Ihr Bescheid tatsächlich zu hoch war, bekommen Sie die Differenz rückwirkend erstattet.
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