Anordnung zur MPU für Ersttäter unter 1,6 Promille ist rechtswidrig!
Автор: Fachanwalt Henning Hartmann - Verkehrsrecht
Загружено: 2018-10-28
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema MPU für Ersttäter.
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in Oranienburg bei Berlin. Herzlich willkommen zu unseren YouTube Sendungen.
Die MPU und der EU Führerschein, immer aktuelleres Thema. Viele Führerscheinstellen haben in der Vergangenheit die MPU auch beim Ersttäter angeordnet, der unter 1,6 Promille unterwegs war und verurteilt wurde. Das stand schon immer im konkreten Widerspruch zum Gesetzeswortlaut, beim Ersttäter ist gleichwohl praktiziert worden, und zwar in mehreren Bundesländern. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht am 6. April 2017 zum Aktenzeichen, ganz wichtiges Aktenzeichen, 3C 2 4 aus, ein Urteil gefällt, dass diese Praxis der Führerscheinstelle für rechtswidrig erklärt hat.
Wenn Ersttäter unter 1,6 Promille verurteilt wird, kann die Fahreignungsbegutachtung, so heißt das, in Form der MPU eben nicht angeordnet werden, zumindest dann nicht, wenn sich keine weiteren Anhaltspunkte aus dem Verfahren für eine Alkoholabhängigkeit ergeben.
Ihre Meinung zu dem Thema interessiert mich wie immer, schreiben Sie mir gerne über die Kommentarmaske.“
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