Freistellung nach Kündigung: Was passiert mit Überstunden, Urlaub & Erreichbarkeit?
Автор: Croset - Anwalt für Arbeitsrecht
Загружено: 2025-08-03
Просмотров: 529
Описание:
Sie brauchen schnelle Hilfe im Arbeitsrecht? Dann gleich melden unter [email protected] oder anrufen unter 030-315 68 110
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie plötzlich freistellt und nach Hause schickt, wirkt das auf den ersten Blick fast angenehm: Sie werden weiter bezahlt, müssen aber nicht mehr arbeiten. Doch genau hier sollten Sie aufmerksam werden, denn eine Freistellung ist fast nie nur eine „Pause“, sondern meist ein Zeichen dafür, dass es im Hintergrund ein ernstes Problem gibt. Der erste Schritt sollte immer sein, sich die Freistellung schriftlich bestätigen zu lassen. Eine kurze E-Mail oder WhatsApp an den Arbeitgeber reicht aus, um späteren Ärger zu vermeiden. Ohne Nachweis riskieren Sie, dass Ihr Arbeitgeber sich nicht mehr daran erinnert und Ihnen unentschuldigtes Fernbleiben vorwirft.
Weshalb Sie freigestellt werden, kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Oft liegt Ihnen ein Aufhebungsvertrag vor, über den Sie in Ruhe nachdenken sollen. Häufig steckt aber auch ein schwerer Vorwurf dahinter, etwa Untreue, ein Wettbewerbsverstoß oder Diebstahl, sodass Ihr Arbeitgeber die Zeit für weitere Prüfungen nutzen möchte. Manchmal gibt es auch schlicht keine Arbeit mehr für Sie. Wichtig ist in jedem Fall, die Augen nicht vor dem eigentlichen Problem zu verschließen, sondern es aktiv anzugehen.
Während einer Freistellung werden regelmäßig Ihre Überstunden verbraucht – das darf Ihr Arbeitgeber einseitig anordnen. Anders verhält es sich mit Ihrem Urlaub: Dieser kann nur dann angerechnet werden, wenn Sie ausdrücklich unwiderruflich freigestellt werden und dies schriftlich festgehalten ist. Bei einer widerruflichen Freistellung kann Ihr Arbeitgeber Sie jederzeit wieder zur Arbeit rufen. Eine spontane Reise oder ein längerer Urlaub sind in diesem Fall riskant, da Sie bei Nichterscheinen eine Abmahnung riskieren.
Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn die Freistellung im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag steht. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Freistellung bis zum Vertragsende unwiderruflich vereinbart wird. Nur so haben Sie die Sicherheit, nicht mehr arbeiten zu müssen und dennoch bis zum Schluss Ihr Gehalt zu erhalten.
Am Ende gilt: Die Freistellung ist meist nur ein Symptom und nicht das eigentliche Problem. Klären Sie, was wirklich dahintersteckt, und lassen Sie sich rechtlich beraten. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Situation und vermeiden unnötige Risiken.
CROSET - Fachanwälte für Arbeitsrecht
Südwestkorso 1, 12161 Berlin
Telefon: 030 315 68 110
Fax: 030 315 68 112
E-Mail: [email protected]
Web: https://www.ra-croset.de/
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Kontaktdaten und Standort der Kanzlei: https://jm1.eu/anwaltcrosetmaps
Mehr zum Thema:
https://www.ra-croset.de/themen/freis...
Повторяем попытку...
Доступные форматы для скачивания:
Скачать видео
-
Информация по загрузке: