Personengesellschaften einfach erklärt
Автор: explain it simple - Erklärvideos
Загружено: 2022-06-01
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Personengesellschaften einfach erklärt (explain it simple - Erklärvideo)
Wenn sich in Deutschland mindestens zwei Personen mit einer gemeinsamen Geschäftsidee zusammenschließen, können sie eine Personengesellschaft gründen.
Was eine Personengesellschaft ausmacht, schauen wir uns am besten an den drei bekanntesten Formen an: Der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR, der offenen Handelsgesellschaft – OHG und der Kommanditgesellschaft – KG.
In allen drei Formen muss es immer mindestens zwei Gesellschafter, also Teilhaber geben.
Die Gesellschafter der GbR und auch der OHG sind meist auch gleichberechtigte Geschäftsführer und teilen sich alle anfallenden Aufgaben sowie die Geschäftsführung. Das ist bei der KG anders. Hier übernimmt meistens nur einer der Gesellschafter die Geschäftsführung. Diese Person nennt man Komplementär. Die übrigen Gesellschafter heißen Kommanditisten. Sie können gegenüber dem Komplementär ein Kontrollrecht ausüben.
Für die Gründung einer GbR ist nur die Anmeldung eines Kleingewerbes nötig. Das heißt aber auch, dass sie nur einen bestimmten Jahresumsatz erwirtschaften darf. Bei der OHG gibt es keine Umsatzbeschränkung, da hierfür ein Handelsgewerbe angemeldet wird. Deshalb muss auch die Eintragung ins Handelsregister erfolgen, genau wie bei der Gründung einer KG.
In der offiziellen Geschäftsbezeichnung einer GbR müssen immer die Vor- und Nachnamen der Gesellschafter aufgeführt werden, gefolgt von dem Kürzel GbR. Wer möchte, kann noch einen Branchen- oder Fantasienamen ergänzen. Bei der OHG und KG hat man größere Freiheiten Ihr Name kann entweder aus den Namen der Gesellschafter, einer Branchenbezeichnung oder einem Fantasiebegriff bestehen. Wichtig sind allerdings auch hier die entsprechenden Kürzel OHG bzw. KG am Ende.
Die Höhe des Stammkapitals können die Gesellschafter einer Personengesellschaft frei wählen. Es setzt sich aus allen Einlagen zusammen, die sowohl in Form von Geld als auch Immobilien oder sonstigen Wertgegenständen eingebracht werden können.
Die Haftung gestaltet sich bei der GbR und der OHG gleich. In beiden Rechtsformen sind die Gesellschafter gleichberechtigt sowohl mit ihrem Geschäfts- als auch Privatvermögen haftbar. Bei der KG ist das anders. Hier haftet nämlich der Komplementär voll, das heißt sowohl mit dem Geschäfts- als auch seinem Privatvermögen. Deshalb wird der Komplementär auch Vollhafter genannt. Der Kommanditist hingegen haftet lediglich mit seiner Geschäftseinlage und nicht mit seinem Privatvermögen. Man nennt ihn daher auch Teilhafter.
Die Gesellschafter einer GbR teilen den Gewinn normalerweise zu gleichen Teilen untereinander auf. Die Einlagen der OHG und der KG werden in der Regel mit 4 Prozent verzinst. Das ist so im Handelsgesetzbuch geregelt. Bei der Gewinnaufteilung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wer wie viel bekommt wird deshalb meist in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten. Darin können auch alle anderen Punkte, die zu einer Gründung einer Personengesellschaft gehören, geregelt werden.
#Personengesellschaften
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