Behörden Butler | Datum der Zustellung: Ab wann gilt in Ö ein behördliches Schreiben als zugestellt?
Автор: INTERNET-KREISLER
Загружено: 2025-12-29
Просмотров: 9
Описание:
Wann gilt ein behördliches Schriftstück als zugestellt?
Viele Menschen glauben, es zählt der Tag, an dem man ein Schreiben tatsächlich liest oder abholt. In Wahrheit kann der Staat aber deutlich früher sagen: „Lieber Bürger, das gilt als zugestellt!“ Und genau darum geht es in diesem Video. Der Behörden-Butler ist heute zu Gast und erklärt gemeinsam mit dem Internet-Kreisler, wie die Zustellung im österreichischen Zustellgesetz geregelt ist, und ab wann Fristen wirklich zu laufen beginnen.
1️⃣ Persönliche Übernahme mit Unterschrift
Wird ein behördliches Schriftstück direkt vom Zusteller übergeben und du unterschreibst, dann ist die Sache klar:
➡️ Zustelldatum = jener Tag, an dem du unterschreibst und übernimmst.
2️⃣ Elektronische Zustellung
Bei einer elektronischen Zustelladresse gilt:
➡️ Als zugestellt gilt das Schreiben in dem Moment, in dem es in deinem elektronischen Postkorb einlangt und abrufbar ist.
Nicht erst, wenn du es liest. Die Möglichkeit der Kenntnisnahme reicht.
3️⃣ Hinterlegung („gelber Zettel“)
Spannend wird’s bei einer Hinterlegung, also wenn der Postler niemanden antrifft und den berühmten gelben Zettel hinterlässt.
Hier greift die sogenannte Zustellfiktion nach § 17 Zustellgesetz:
➡️ Die Zustellung gilt mit jenem Tag als erfolgt, an dem das Schriftstück erstmals bei der Post abgeholt werden könnte.
Das ist jener Tag, der auf dem gelben Zettel als „abholbar ab …“ eingetragen ist.
Völlig egal:
ob du es erst später abholst
ob du es gar nicht abholst
Juristisch gilt: ab diesem ersten Abholtag ist es zugestellt.
4️⃣ Wochenenden & Feiertage
Der Zustelltag bleibt der erste mögliche Abholtag.
Die Frist beginnt am folgenden Tag zu laufen.
Fällt dieser auf Sonn- oder Feiertag, startet der Fristenlauf am nächsten Werktag.
✅ Praktischer Tipp, der dich retten kann
Wenn du so ein Schreiben bekommst,
✔️ notiere dir sofort das Zustelldatum direkt auf das Kuvert, oder
✔️ fotografiere dir den gelben Hinterlegungszettel ab.
Denn ein, zwei Wochen später weiß man oft nicht mehr exakt, wann dieses verdammt wichtige Datum war – und Fristen sind gnadenlos. Das rettet Nerven, Zeit und manchmal sogar Verfahren.
Wenn du also verstehen willst, warum Behörden manchmal einen eingebauten Turbo im Kalender haben, dann bist du hier goldrichtig. Der Behörden-Butler serviert Recht verständlich – und der Internet-Kreisler liefert die Taschenlampe dazu 🔦😉
Wenn du meine Arbeit unterstützen möchtest (freiwillig, aber von Herzen dankbar ❤️):
IBAN: AT95 3241 5000 0243 4975
BIC: RLNWATWWOWS
Bleib wachsam, bleib informiert, bleib beim Internet-Kreisler.
Taschenlampen statt Maulkörbe!
Повторяем попытку...
Доступные форматы для скачивания:
Скачать видео
-
Информация по загрузке: