VfGH-Präsident Holzinger erläutert die Entscheidung zur 3. Piste des Flughafens Wien-Schwechat.
Автор: Verfassungsgerichtshof
Загружено: 2017-06-29
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Описание: Die Aufhebung einer Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof gehört zur Normalität des Rechtsstaates. Die Aufhebung bedeutet nicht, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts interessengeleitet wäre oder dass ein moralisch fehlerhaftes Verhalten vorliegen würde.
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