KEIN Vorsteuerabzug bei PV-Anlagen für Batteriespeicher, Solar, Photovoltaik Steuerberater Mücke
Автор: Steuerberater Stefan Mücke
Загружено: 2022-05-07
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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Steuerberatung 370 Grad
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63839 Kleinwallstadt
Der Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuer setzen eine Zuordnung von Unternehmen voraus. Und diese Zuordnung wiederrum eine unternehmerische Nutzung zu mindestens 10 Prozent. Wir nennen diese Voraussetzung die 10%-Hürde.
Diese 10%-Hürde verhindert bei einer nachträglichen Installation eines Batteriespeichers den Vorsteuerabzug. Was ist aber bei einer nachträglichen Installation wegen Lieferengpässen. Das bayrische Landesamt für Steuern (LAfSt) will den Vorsteuerabzug gewähren. Der Vorsteuer steht hier aber auf der Kippe. Das Finanzgericht (FG) München und das FG Baden-Württemberg hatten bereits über den Vorsteuerabzug beim Batteriespeicher zu entscheiden. Bitter - das FG BaWü lehnt einen Vorsteuerabzug bei einem Batteriespeicher immer ab.
Die Entscheidungen gelten nicht nur für die Zukunft, sondern betrifft auch bereits installierte Anlagen für die der Vorsteuerabzug bereits gewährt wurde.
Wer die Investitionsentscheidung vom Vorsteuerabzug abhängig machen möchte, der steht die Möglichkeit des Antrages auf verbindliche Zusage zu. Die verbindliche Zusage ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei einem Gegenstandwert von weniger als 10.000 EUR wird allerding keine Gebühr erhoben. Wir geben Ideen, wie Sie durch Gestaltungen den Vorsteuerabzug sichern können. Die 10%-Hürde ist beim Einkauf zu erfüllen; spätere Veränderungen sind ohne Bedeutung.
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Steuerberater Stefan Mücke
Inhalt
0:00 Überblick und Einführung
2:10 Fall 1 - Erweiterung Batteriespeicher
3:34 Fall 2 - Batteriespeicher bei Lieferengpässen
5:25 Fall 3 - zeitgleiche Installation des Batteriespeichers
6:10 Zwischenergebnisse
7:05 Die Wahrheit zum Vorsteuerabzug
10:30 Auswirkung auf zukünftige Anlagen und Bestandsanlagen
11:40 Handlungsempfehlungen
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