Der Weg zum Persönlichen Budget für Ihr Assistenzteam
Автор: Pflegekreuz
Загружено: 2022-11-24
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Hier erfahren Sie, wie Menschen ab Pflegegrad 2 im Rahmen des Persönlichen Budgets Personal einstellen, welche Ansprüche sie dabei haben wie sie den Antrag auf Assistenzkraft stellen. Als Pflegekreuz stehen wir Ihnen rund um die Uhr zur Seite.
Wussten Sie, dass pflegbedürftige und oder Menschen mit einer Behinderung selber Helfer einstellen dürfen?
Menschen mit Pflegegrad 2 und höher haben das Recht, Personal einzustellen und somit Arbeitgeber zu werden. Der Staat übernimmt hierbei die Lohnkosten und Lohnnebenkosten die in der Arbeitgeberfunktion anfallen wie z. B.
• dieRentenversicherungsbeiträge
• dieArbeitslosenversicherungsbeiträge
• dieKrankenversicherungsbeiträge
• usw.
Lassen Sie uns dieses Thema mit Beispielen in Form von Fragen und Antworten erklären:
Wen können Menschen mit Behinderungen nicht einstellen?
Personen die in direkter Linie miteinander verwandt sind (Eltern-Kinder) und Ehepartner können keine Angestellten sein. Ebenso kann niemand eingestellt werden der mit Ihnen in einem Haushalt wohnt. Abgesehen davon können Sie jeden Verwandten oder Freund einstellen, der sich um Sie kümmert.
Wie wird Antrag gestellt?
Als PflegekreuzGmbH; stellen wir Ihren Antrag, verfolgen die Berechnungen und alle rechtlichen Prozesse für Sie und informieren Sie regelmäßig über alle Prozesse. Alles, was Sie tun müssen, ist uns zu beauftragen und unsere Vollmacht zu unterzeichnen.
Wie viele Leute kann ich einstellen?
Um herauszufinden, wie viele Mitarbeiter sie einstellen können, müssen wir zuerst Ihren möglichen Bedarf berechnen.
Senden Sie uns dazu einfach Ihre Arztberichte und Ihr MDK-Gutachten / Pflegegutachten als PDF-Dokument zu.
Ein Angestellter darf in der Regel nicht mehr mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ausgehend davon kann man vereinfacht sagen, dass auf einem Bedarf von 40 Wochenstunden eine Vollzeitkraft kommt. Natürlich haben Sie auch hier die Wahl diese Vollzeitstelle auf zwei Teilzeitstellen aufzuteilen.
Menschen die durch Ihre Einschränkung nicht alleine gelassen werden können haben somit die Möglichkeit ca. 4 Vollzeitkräfte einzustellen.
Wie bezahle ich die Angestellten?
Vereinfacht gesagt erhalten Sie nachdem alles geprüft und begutachtet wurde eine monatliche Geldleistung vom Staat und können damit Ihre Angestellten bezahlen.
Sie können jedoch nicht einfach den Angestellten das Geld geben oder überweisen, sondern müssen Lohnabrechnungen anfertigen. Auch hierbei stehen wir zur Verfügung
Kann ich das Geld für andere Zwecke verwenden?
Der Staat schickt Ihnen dieses Geld nur für Ihre Personalzahlungen. Sie können dieses Geld nicht für andere Bedürfnisse verwenden.
Was ist mit meiner Rente und anderen Leistungen, die ich vom Staat bekomme?
Die Geldleistung für die Einstellung von Personal für Menschen mit Behinderungen wird nicht als Einkommen berechnet, da sie jeden Monat an die Arbeitnehmer weitergegeben wird. Davon sind andere Sozialleistungen, die sie vom Staat erhalten, nicht betroffen.
Kann ich das Personal wechseln, das ich eingestellt habe?
Sie können das von Ihnen eingestellte Personal ändern, indem Sie uns einen Monat im Voraus benachrichtigen. Sie können zum Beispiel sagen, dass Sie Herr Meier im nächsten Monat entlassen und Frau Müller einstellen möchten.
Wann endet diese Form der Hilfe?
Diese alternative Leistungsform kann vom Tag der Bewilligung bis zum Todestag gelten, sofern sich der Gesundheitszustand bzw. die Beeinträchtigungen nicht gravierend ins positive verändert hat und man diese staatlichen Gelder nicht zweckentfremdet verwendet. Es gilt auch die Vereinbarung zwischen Ihnen und dem „Geldgeber“ (z. B. Sozialamt, Krankenkasse etc.) einzuhalten.
Mit dem 2008 erlassenen Gesetz müssen Sie sich keine Sorgen mehr um ihre Angehörigen mit Behinderungen machen.
Bestimmen Sie die Person, die Sie unterstützen soll.
Kontaktieren Sie uns jetzt für detaillierte Informationen und kostenlose Beratung;
Pflegekreuz GmbH
Allee der Kosmonauten 28A 12681 Berlin
Callcenter: 030 530 58 762
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