🚨🚔 Mordplanung im Tessin: Staatsanwaltschaft will Verfahren trotz detaillierter Beweise einstellen
Автор: Schwarzwald TV
Загружено: 2026-01-21
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Ein geplanter Mord entwickelt sich in Lugano zu einem Fall über Verfahrensfehler der Staatsanwaltschaft. Trotz dokumentierter Beweise und Tonaufnahmen wirft das Vorgehen der Behörden grundlegende Fragen zur Rechtsstaatlichkeit auf. Die Geschichte verbindet Kriminalfall mit systemischen Justizproblemen im Tessin.
Sehen Sie nun ein ausführliches Interview mit dem Geschädigten und Anzeigeerstatter Martin G.
►Liken = Danke für die Berichterstattung
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Lugano/Borgnone – Ein Fall aus dem Tessiner Bergdorf Borgnone wirft
grundsätzliche Fragen zur Strafverfolgung bei Gewaltdelikten auf. Die Staatsanwaltschaft Lugano kündigte die Einstellung eines Verfahrens wegen geplanter Tötungsdelikte an, obwohl dem Betroffenen zufolge umfangreiche Beweismittel und Zeugen existieren. Diese konnten jedoch nicht fristgerecht eingereicht werden, da die Ankündigung der Einstellung erst nach Ablauf der gesetzten Frist zugestellt wurde. Gegen die Einstellung wird Beschwerde erhoben.
Der Fall
In der Nacht vom Sonntag, den 16. März 2025 gegen 23 Uhr hörten zwei Personen zufällig ein Gespräch mit, in dem ein bereits bestehender Plan zur Tötung zweier Menschen einer dritten Person detailliert vorgestellt wurde. Die Besprechung umfasste konkrete Angaben zu Tatort, Methode, Fluchtmöglichkeiten, Beschaffung einer Waffe, zeitlichen Abläufen bis zum Eintreffen der Polizei, sowie Überlegungen zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen.
Das Gespräch wurde aufgezeichnet, die Tonqualität ist jedoch durch Umgebungsgeräusche beeinträchtigt.
Am Montag, den 17. März 2025 erstattete eine der beiden Personen Meldung bei der Kantonspolizei Locarno.
Am Donnerstag, den 31. Juli 2025 hörten sie erneut ein Gespräch, in dem wiederum die Ausführung des geplanten Tötungsdelikts besprochen wurde. Daraufhin reichte eine Person am Montag, den 18. August 2025 formell Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Lugano ein.
Beweislage
Der Staatsanwaltschaft wurden bislang vorgelegt:
• Tonaufnahme des Gesprächs vom Sonntag, den 16. März 2025 (ca. 45 Min.)
• Transkript der Aufnahme mit detaillierten Angaben zur Tatplanung
• Dokumentation der Beobachtung vom Donnerstag, den 31. Juli 2025
Nach Angaben des Anzeigeerstattenden existieren darüber hinaus:
• Ein Zeuge, der das Gespräch vom Sonntag, den 16. März 2025 mithörte
• Mehrere Zeugen, die bestätigen können, dass die Vernichtungsabsicht gegenüber den beiden Personen bereits seit längerer Zeit bestand
• Polizeiprotokolle zu früheren Vorfällen
Diese zusätzlichen Beweismittel und Zeugen konnten aufgrund des Verfahrensfehlers bei der Zustellung nicht fristgerecht benannt und eingereicht werden.
Die Staatsanwaltschaft Lugano konnte die Tonaufnahme nach eigenen Angaben mit den verfügbaren technischen Mitteln nicht auswerten.
Verfahrensablauf und rechtliche Fragen
Am Montag, den 29. September 2025 fand im Ferienhaus des potenziellen Täters in Borgnone eine polizeiliche Hausdurchsuchung statt. Den Akten der Staatsanwaltschaft ist zu entnehmen, dass am selben Tag drei Personen bei der Polizei in Locarno verhört wurden. Eine Stunde vor Beginn der Hausdurchsuchung wurde der damalige für die Region zuständige Bauamtsleiter beim Betreten und Verlassen des Ferienhauses beobachtet. Die Relevanz dieser Beobachtung ist ungeklärt.
Am Dienstag, den 25. November 2025 kündigte die zuständige Staatsanwältin die Einstellung des Verfahrens an und setzte eine Frist zur Einreichung weiterer Beweise bis zum Dienstag, den 9. Dezember 2025. Die Ankündigung wurde dem Betroffenen jedoch erst am Freitag, den 12. Dezember 2025 – drei Tage nach Fristablauf – gegen Unterschrift zugestellt.
Die Staatsanwaltschaft stuft den Fall als Drohung nach Art. 180 StGB ein und beabsichtigt einen Einstellungsbeschluss gemäß Art. 319 ff. StPO. Der Anzeigende sieht darin einen Verfahrensfehler, da ihm die Möglichkeit zur fristgerechten Einreichung von Beweismaterial faktisch verwehrt wurde.
In seinem Schreiben vom Dienstag, den 6. Januar 2026 an die Staatsanwaltschaft weist der Betroffene darauf hin, dass es sich nicht um eine Drohung, sondern um einen "durch und durch kalt geplanten Mord in allen Details, von Durchführung bis Fluchtmöglichkeiten" handle. Er kündigt formelle Beschwerde gegen die Einstellung an.
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