SILVESTER-REINIGUNGSAUFFORDERUNG REGELVERSTÖSSE DER GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER: BIS 80 EURO STRAFE
Автор: Europa Nachrichten Kanal Avrupa
Загружено: 2026-01-02
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In Deutschland liegt die Reinigung von Straßen und Privatgrundstücken nach Silvester in der Verantwortung der Grundstückseigentümer, und wer die Regeln nicht einhält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 80 Euro belegt werden.
SILVESTER-REINIGUNGSAUFFORDERUNG
REGELVERSTÖSSE DER GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER: BIS 80 EURO STRAFE
Nach Silvester sind die Straßen und Privatgrundstücke in Deutschland mit Feuerwerksresten, Glasscherben und Verpackungsmüll übersät, während die Behörden die Eigentümer zur Reinigung auffordern. Nach den örtlichen Vorschriften der Gemeinden liegt die Verantwortung für die Beseitigung der nach Silvester zurückbleibenden Abfälle größtenteils bei den Grundstückseigentümern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 80 Euro belegt werden.
Am ersten Morgen des neuen Jahres waren in vielen deutschen Städten Kartons, nicht gezündete Feuerwerkskörper und Glasscherben auffällig. Die Gemeinden führen zwar Reinigungsarbeiten auf Hauptstraßen und Plätzen durch, die Beseitigung von Abfällen innerhalb der Grenzen von Privatgrundstücken liegt jedoch in der Verantwortung der Haus- und Geschäftseigentümer.
Wer für die Reinigung zuständig ist, wird nach den Straßenreinigungsvorschriften der Gemeinden bestimmt. Nach der allgemeinen Praxis sind die Eigentümer nicht nur für den Bürgersteig, sondern auch für die Beseitigung aller Abfälle auf ihrem Grundstück verantwortlich. Müll, der von Nachbargrundstücken stammt, entbindet sie nicht von dieser Verantwortung.
Die Behörden betonen, dass das „Verursacher-prinzip“ auf Privatgrundstücken nur eingeschränkt gilt. Liegen jedoch konkrete Beweise wie Videoaufnahmen vor, kann von den Personen, die den Müll hinterlassen haben, die Reinigung verlangt werden. In einigen Bundesländern sind die Strafen noch höher. In Bayern zum Beispiel können Personen, die scharfe Glasscherben, Flaschen oder potenziell gefährliche Abfälle im Freien zurücklassen, mit einer Geldstrafe von 35 bis 80 Euro belegt werden. Wer durch Feuerwerkskörper absichtlich das Leben oder die Gesundheit anderer gefährdet, kann neben der Geldstrafe auch mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
Die Behörden weisen zudem darauf hin, dass Silvesterabfälle korrekt getrennt entsorgt werden müssen. Verwendete Feuerwerksbatterien und Raketenreste dürfen nur in den Restmüll (graue Tonne) gegeben werden; sie dürfen nicht in den Recycling- oder Papiermüll, da die enthaltenen Chemikalien ein Risiko darstellen.
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