Umsetzung der EU-DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung)
Автор: Volker Bannasch
Загружено: 2018-06-23
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Im Mai 2018 endete die Übergangsfrist und die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wird mit weitreichenden Änderungen im Datenschutz wirksam. Unternehmen müssen mit dem Risiko von Bußgeldverhängungen durch staatliche Aufsichtsbehörden rechnen, wenn die Anforderungen der EU-DSGVO nicht erfüllt werden.
Ein Bußgeld kann für Datenschutzverstöße bis zu 20 Millionen Euro (je nach Härte des Verstoßes) oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens betragen. Hinzu kommen etwaige Klagegegenstände von Dateninhabern zu materiellen und immateriellen Schäden.
Jedes betroffene Unternehmen muss sich frühzeitig und permanent mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.
Die Betroffenenrechte, sprich die Rechte von Personen deren Daten verarbeitet werden, sind durch die EU DSGVO weiter gestärkt, weil eine erweiterte Kontrolle über die Verwendung der eigenen Daten möglich wird. So ändert sich zum Beispiel die Art, der Inhalt und die Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Einwilligung zur Verarbeitung von Daten oder auch das Recht auf Berichtigung, auf Löschung sowie auf das "Vergessen werden".
Für Sie als Unternehmen werden Veränderungen in den Bereichen Organisation, Prozesse, IT und Compliance/Governance notwendig sein.
Wir unterstützen dabei die EU DSGVO - Anforderungen in die Unternehmensrealität zu übersetzen und zu festigen.
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