Steuerberater erklärt Meldepflichten von Auslandsüberweisungen im Auslandszahlungsverkehr nach AWV
Автор: Steuerberater Lukas Hendricks
Загружено: 2023-08-27
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Gemäß § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) haben Inländer (in Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen) Zahlungen von mehr als 12 500 Euro oder Gegenwert zu melden, die sie von Ausländern (im Ausland ansässige natürliche und juristische Personen) oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).
Die Begriffe „Inländer“ und „Ausländer“ stellen nicht auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den Unternehmenssitz bzw. Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt einer Privatperson ab (Residenzprinzip). So ist in der Regel ein Deutscher, der länger als ein Jahr im Ausland lebt, als „Ausländer“, eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die länger als ein Jahr in Deutschland lebt, als „Inländer“ anzusehen.
Als meldepflichtige Zahlungsvorgänge gelten Überweisungen, Barzahlungen, Zahlungen mittels Lastschrift, Scheck sowie das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten. Des Weiteren fallen unter den Begriff "Zahlung" Aufrechnungen und Verrechnungen, die grundsätzlich brutto zu melden sind. Werden zum Beispiel beim Netting-Verfahren gegenseitig geschuldete Beträge untereinander aufgerechnet, sind die den Verrechnungen zugrunde liegenden Bruttobeträge entsprechend den Gutschriften und Belastungen unter Angabe des Grundgeschäftes als ein- und ausgehende Zahlungen anzuzeigen.
WICHTIG: Bargeldmitnahmen im persönlichen Reiseverkehr sind laut Außenwirtschaftsverordnung nicht meldepflichtig. Diese unterliegen aber ab 10.000,- € der Meldepflicht beim Zoll.
Anmeldepflichtige Barmittel sind:
Bargeld, wie z.B. Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind
Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die gültiges Zahlungsmittel ist (z.B. Deutsche Mark, Österreichische Schilling - Umtausch in Euro ist noch möglich
Übertragbare Inhaberpapiere, wie z.B. Solawechsel
Schecks und Reiseschecks
Aktien
Zahlungsanweisungen und
Gold in Form von Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent
Ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 %
Ausländische Währungen müssen mit dem Sortenkurs am Tag der Einreise in Euro umgerechnet werden.
Details erklärt Steuerberater Lukas Hendricks
Zur Präsentation: https://www.hendricks-consulting.de/d...
Antrag auf Mitteilung einer Meldenummer zur Abgabe von Meldungen
im Außenwirtschaftsverkehr: https://www.bundesbank.de/resource/bl...
Zu den FAQ zur Meldepflicht: https://www.bundesbank.de/resource/bl...
Hinweise zum AMS-Portal: https://www.bundesbank.de/resource/bl...
Bargeldmeldungen des Zolls: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...
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