BGB AT: Auslegung der WE
Автор: juradelight
Загружено: 2020-05-04
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Die Auslegung einer Willenserklärung folgt normativ vom objektiven Empfängerhorizont. Auch eine falsa demonstratio (Falschbezeichnung) schadet nicht. Beispiel ist der Haakjöringsködfall (Haifischfleischfall). Bei formgebundenen Willenserklärungen ist die Andeutungstheorie zu beachten. Die Auslegung entscheidet, ob ein Konsens oder ein Dissens vorliegt und geht der Anfechtung vor.
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